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Asien Kurier  8/2010 vom 1. August 2010
China

Chinesen dürfen investieren

Von der gtai in Köln

Die Shanghai Administration of Industry and Commerce hat eine Business Licence für ein chinesisch-ausländisches Joint Venture erteilt, bei der der chinesische Partner eine natürliche Person ist.

Rechtsgrundlage sind die am 5.5.2010 durch die Volksregierung der Pudong New Area erlassenen "Trial Measures on Investing and Establishing Sino-Foreign Equity Joint Venture Enterprises and Sino-Foreign Cooperative Joint Venture Enterprises in Pudong New Area by Domestic Natural Persons", die rückwirkend zum 1.5.2010 für einen Zeitraum von zunächst einmal zwei Jahren in Kraft getreten sind. Ziel der neuen Regelung ist es, dem aktiven chinesischen Privatkapital sinnvolle Anlagemöglichkeiten in China selbst zur Verfügung zu stellen.

Bislang war die chinesische Beteiligung an Joint-Venture-Unternehmungen durch Art. 1 Equity Joint Venture Law sowie Art. 1 Cooperative Joint Venture Law auf chinesische Unternehmen ("companies, enterprises or other economic enterprises") beschränkt. Ausländer konnten hingegen auch als natürliche Personen Anteilseigner eines Joint Ventures werden. Zwar schien dieses Prinzip bereits 2008 aufzubrechen. So hatte das Beijing Industrial and Commercial Bureau Regelungen erlassen, wonach bei Errichtung eines Joint Ventures in Beijing entgegen der gesetzlichen Bestimmungen sich erstmals auch chinesische Privatpersonen an einem Joint Venture beteiligen dürfen.

Dass allerdings in einer der wirtschaftlich erfolgreichsten Zonen Chinas ebenfalls entsprechende Versuchsregelungen erlassen wurden, weist darauf hin, dass der Spielraum chinesischer Investoren sich zukünftig nicht unerheblich erweitern wird.


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