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Datum: 2008-12-31

Asien Kurier  7/2008 vom 1. Juli 2008

Indien - Moderate Einkommenssteuer-Anpassungen

Von der bfai in Köln.

Wie jedes Jahr sind die im Rahmen der Haushaltsdebatte im Februar beschlossenen steuerlichen Veränderungen am 1.April in Kraft getreten. (Finanzjahr: 1.4.08 - 31.3.09)
In diesem Jahr wurden die Einkommensteuersätze nur moderat verändert. Im Bereich der Körperschaftsteuer blieb im Vergleich zum Steuerjahr 2007/08 alles beim Alten. Die Einkommensbesteuerung natürlicher und juristischer Personen unterliegt dem Income Tax Act 1961 (Gesetz Nr. 43/1961, im Folgenden: ITA), das durch die entsprechenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen (Finance Acts) jedes Jahres modifiziert wird.
Das Einkommen von Frauen ist bis zu einer Höhe von 180.000 Rupien steuerbefreit, Senioren über 65 Jahre dürfen über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 225.000 Rupien verfügen. Beitragsleistungen für Sozial- und Krankenversicherungen sind bis zu einer Grenze von 10 Prozent des Einkommens bezeihungsweise 15.000 Rupien abzugsfähig. Söhne und Töchter können zusätzlich bis zu 15.000 Rupien einkommensmindernd geltend machen, wenn sie Krankenkassenbeiträge für ihre Eltern entrichten. (bfai)