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Datum: 2008-12-31 Asien Kurier 7/2008 vom 1. Juli 2008 Thailand - Thailand reformiert sich Von Martin Klose, Rödl & Partner.
Das thailändische Parlament hat zur weiteren Ankurbelung des Wirtschaftswachstums eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die in den kommenden Monaten in Kraft treten. Darunter befinden sich Neuerungen auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts sowie eine Vielzahl von Steuersenkungen.
Neuregelungen zum Gesellschaftsrecht sollen dabei insbesondere das Gründungsverfahren für eine Limited Liability Company („Ltd.“) erleichtern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die entsprechenden Verfahrensvorschriften des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code - „CCC“, Teil 12 „Personen- und Kapitalgesellschaften“) stark vereinfacht. Die erforderliche Mindestanzahl der Gründungsmitglieder beziehungsweise Gesellschafter einer Ltd. beträgt statt bisher sieben dann nur noch drei. Die bisherige Regelung erschwerte vor allem ausländischen Investoren den Gründungsprozess. So mussten Gründungsmitglieder gefunden werden - ohne die erforderlichen Kontakte in Thailand zu Beginn einer Geschäftstätigkeit oftmals kein leichtes Unterfangen. Im Ergebnis wurde nach Zwischenlösungen gesucht und bis zu sechs Gesellschafter nur vorübergehend am Unternehmen beteiligt. Eine Regelung für das spätere Ausscheiden dieser Anteilseigner und den Eintritt neuer Gesellschafter musste gefunden werden. Dabei bedienten sich nicht wenige Unternehmen sogenannter Strohmänner durch Übertragung einer geringen Anzahl von Anteilen. Mit der neuen Gesetzgebung bleibt ausländischen Investoren ein Ausweichen auf diese umständliche Verfahrensweise weitestgehend erspart. Gut beratenen Unternehmen eröffnet die Neuregelung zudem die Möglichkeit, alte Strukturen aufzubrechen und ein Ausscheiden problematischer Gesellschafter zu erreichen. Eine weitere Neuregelung des CCC betrifft den bisher zwingend einzuhaltenden Ablauf des Gründungsverfahrens. Das Verfahren zur Registrierung des Gründungsvertrages (Memorandum of Association) und der davon zu unterscheidenden Unternehmensregistrierung wurde flexibler ausgestaltet. Bisher muss in einem ersten Schritt der Name reserviert, der Gründungsvertrag registriert und anschließend eine Gründungsersammlung durchgeführt werden. Nach der Neuregelung kann eine Option gewählt werden, nach der die Registrierung des Gründungsvertrags und die Unternehmensregistrierung am gleichen Tag erfolgen. Das dadurch beschleunigte Gründungsverfahren kann dann in wenigen Tagen abgeschlossen werden. Die Gesetzesänderungen werden am 1. Juli 2008 in Kraft treten und durch eine umfassende Umsetzungsrichtlinie genauer ausgestaltet, die noch im Juni 2008 erwartet wird. Steuerliche Vergünstigungen enthält das durch die neue thailändische Regierung im März 2008 verkündete Tax Stimulus Package. Unter der Vielzahl steuerlicher Erleichterungen befinden sich Regelungen zur Senkung der Körperschaftssteuer für am Aktienmarkt notierte Unternehmen. Neue Börsennotierungen werden dabei mit einer Steuersenkung von 30 auf 25 Prozent für die Dauer von drei Geschäftsjahren belohnt. Unternehmen, die sich neu beim thailändischen Markt für Alternative Investitionen (Market for Alternative Investment - „MAI“) listen lassen, zahlen für eine Dauer von drei Geschäftsjahren nur 20 Prozent. Für Unternehmen, die an der thailändischer Börse notiert sind sowie solche, die beim MAI gelistet sind, wird eine fünfprozentige Senkung von 30 Prozent auf 25 Prozent auf Gewinne unter 300 Millionen Baht (fast 6 Mio. Euro; 1 Euro = 50,22 Baht, 3-Monatsmittel-Interbankenkurs) gewährt. Weitere Änderungen betreffen die besondere Geschäftssteuer beim Immobiliengeschäft. Waren bisher 3 Prozent Steuern zu bezahlen, so sinkt dieser Wert nun auf 0,1 Prozent; Überweisungsgebühren sind von 2 auf 0,01 Prozent gekürzt worden. Rödl & Partner, Bangkok Office 25. Floor Empire Tower, Suite 2504 195 South Sathorn Road, Yannawa Bangkok 10120 / Thailand Tel.: 66 2670 0670..2 Fax: 66 2670 0673 Email: martin.klose@roedlasia.com Web: www.roedl.com | |
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