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Datum: 2008-12-31 Asien Kurier 9/2008 vom 1. September 2008 VAE - Neue Visa-Bestimmungen noch unklar Von Martin Böll, bfai-Redakteur in Dubai.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben am 29. Juli 2008 eine Reihe neuer Visa-Bestimmungen eingeführt, um die illegale Einwanderung zu erschweren. Seit etwa einem Monat berichten die lokalen Medien schon intensiv über die neuen Bestimmungen. Fast täglich gibt es neue Aspekte und Klarstellungen, ohne dass damit aber alle Fragen beantwortet wären. Das deutsche Diplomatische Corps wurde bislang noch nicht zu einem Briefing eingeladen, um offene Punkte abzuklären. Auch die VAE-Botschaft in Berlin hatte nach eigenen Angaben am Morgen des 28. Juli 2008 noch keine neuen Direktiven erhalten.
Deutsche Touristen dürften weiterhin bei der Einreise ein kostenloses Visum erhalten. Der Nachweis einer Auslandsreiseversicherung und die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit, wie bei vielen anderen Nationalitäten vorgeschrieben, werden nicht verlangt. Das Touristenvisum wird allerdings nur 30 Tage gültig sein, bislang waren 60 Tage üblich. Zeitungsberichten zufolge soll es eine Verlängerung von weiteren 30 Tagen gegen eine Gebühr von 500 Dirham (circa 87 Euro, 1 Euro = 5,73 Dirham) geben. Es ist unklar, ob der Erhalt einer Verlängerung leicht möglich ist oder ob dies an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Abzuwarten bleibt auch, ob die neuen Regularien zu einem größeren bürokratischen Aufwand und längeren Warteschlangen führen werden. Nicht zufriedenstellend und zum Teil widersprüchlich sind die Informationen über die Möglichkeit eines Omanbesuchs oder eines anderen Nachbarlandes während eines vorübergehenden VAE-Aufenthalts. Vor allem Touristen machen oft einen Ausflug in den nördlichen Omanzipfel Musandam - mitunter auch mehrfach wegen seiner unverbauten Strände. Oder sie bereisen zum Beispiel die touristisch interessante Stadt Nizwa. Für solche Reisen muss die Grenze mehrfach überquert werden, alleine schon weil Musandam eine von den VAE umschlossene omanische Enklave ist. Ein längerfristiger Aufenthalt im Rahmen eines 90-tägigen Besuchsvisums soll nur noch für direkte Angehörige eines in den VAE legal arbeitenden Ausländers möglich sein. Ein solches Visum wird nicht an der Grenze sondern nur von den VAE-Konsulaten im Ausland erteilt. Es gibt in den VAE insgesamt 16 verschiedene Visa-Typen, darunter solche für Besucher von Konferenzen, Gesundheitstouristen, Studenten und Gäste der Regierung. Für ausländische Experten, die immer mal wieder ein paar Tage in den VAE arbeiten müssen, gibt es Sonderregelungen. Bei diesem Visum ist von mehreren erlaubten Aufenthalten von jeweils maximal 16 Tagen an einem Stück die Rede. Touristen- und Besuchervisen berechtigen nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung. Wer sich dennoch ohne gültiges Arbeitsvisum bei einer Beschäftigung erwischen lässt, muss die VAE unverzüglich verlassen und wird auf Lebenszeit zur Persona non grata erklärt. Sein Arbeitgeber muss eine Strafe von 50.000 Dirham (8.726 Euro) bezahlen. Die neuen Regularien richten sich vornehmlich gegen das Heer von Arbeitskräften aus Indien, Pakistan und anderen Entwicklungsländern, die in den VAE Arbeit suchen und oft genug illegal beschäftigt werden. Bislang konnte sich dieser Personenkreis durch Fahrten auf eine iranische Insel oder in den Oman unbegrenzt neue Touristenvisa beschaffen. Auf diese "Visa-Runs", wie sie in den VAE heißen, sind aber auch viele europäische Geschäftsleute angewiesen, weil sie keinen so genannten Sponsor finden oder die Behörden ihnen aus den unterschiedlichsten Gründen das Leben schwer machen. Hierzu gehören dem Vernehmen nach auch sehr reputierliche Personen von europäischen Organisationen und der europäischen Wirtschaft. | |
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