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Datum: 2008-12-31

Asien Kurier  9/2008 vom 1. September 2008

Indien - Sonderwirtschaftszonen im Aufwind

Von der bfai in Köln.

Deutliche Zuwächse bei den Investitions- und Beschäftigungszahlen, sowie ein Anstieg der Warenexporte auf fast das Doppelte (ggü. dem Vorjahreszeitraum), zeigen den Erfolg der insgesamt 244 genehmigten und notifizierten Sonderwirtschaftszonen (SWZ, Stand Juni 2008). Der Anteil der Exporte aus den Zonen an den Gesamtausfuhren liegt bei fast 11 Prozent.
Dazu zählen die 19 bundes- und einzelstaatlichen sowie privaten Zonen, die vor Inkrafttreten des SEZ-Regelungswerks im Februar 2006 (SEZ Act 2005 und SEZ Rules 2006) als Exportverarbeitungs- beziehungsweise Sonderzonen nach dem Außenwirtschaftsrecht (Foreign Trade Policy) registriert waren. Von den insgesamt 244 Zonen sind zurzeit allerdings erst 58 SEZ operativ und werden von den Statistiken der Wirtschaftsbehörde erfasst, der Rest befindet sich im Planungs- oder Baustadium. Für weitere 242 Zonen läuft das Genehmigungs- oder Notifizierungsverfahren beim zuständigen interministeriellen Genehmigungsausschuss (Board of Approval - BOA).
Im abgelaufenen Finanzjahr 2007/08 (1.4.2007 bis 31.3.2008) exportierten die in den SEZ ansässigen Unternehmen Waren im Wert von 666,38 Milliarden indische Rupien (2006/07: 346,15 Milliarden) (circa 10 Mrd. Euro, 1 Euro = 66,70 Rupien, 3-Monatsmittelkurs), dieses entspricht etwa 11 Prozent der Gesamtexporte. Von dem Exportvolumen entfallen zurzeit noch 92 Prozent auf die 19 zumeist staatlichen und vor 2006 registrierten Zonen (inklusive Nokia-SEZ). Dieses Gewicht dürfte sich allerdings nach Inbetriebnahme zugunsten der neuen 186 genehmigten, notifizierten und zumeist privaten Zonen verschieben.
Getragen wird das Wachstum der SEZ derzeit vor allem vom Export von Edelsteinen und Schmuck, Computer-Hardware und -Software, elektronischen Gebrauchsgütern, pharmazeutischen Erzeugnissen sowie Textilien und Bekleidung. Ungefähr die Hälfte der neu notifizierten Sonderzonen wird im Bereich Informationstechnologie und entsprechender Dienstleistungen tätig sein. Nach Angaben der Wirtschaftsbehörde sind 1.819 Unternehmen in den Sonderzonen ansässig, die Zahl der Beschäftigten stieg im Finanzjahr 2007/08 auf rund 336.000.
Sonderzonenbetreibern (Developers) und in den Zonen tätigen Unternehmen (Units) werden von der Zentralregierung umfangreiche Begünstigungen bei der Einkommensteuer sowie den indirekten Steuern geboten. So gelten zolltechnisch die Sonderwirtschaftszonen als nicht zum indischen Tarifgebiet (Domestic Tariff Area - DTA) gehörend. Waren wie Maschinen, Anlagen und Vorprodukte können für vom BOA genehmigte Tätigkeiten ohne Erhebung von Zöllen und sonstigen Nebenabgaben sowohl aus dem Zollausland als auch aus dem Tarifgebiet in die Zonen verbracht werden. Lieferungen aus dem DTA in die Zonen gelten zoll- und außenwirtschaftsrechtlich als Exporte.
Waren aus den Sonderzonen können grundsätzlich ohne Beschränkung und unter Zahlung der zu dem Zeitpunkt der Einfuhr gültigen Zölle und Nebenabgaben auch in das Tarifgebiet importiert werden. In diesem Zusammenhang sind allerdings die Vorschriften zu den Devisenerlösen (Positive Net Foreign Exchange Earnings) für die in den Sonderzonen tätigen Unternehmen zu beachten. Von dem Gesamtumsatz, der im Finanzjahr 2007/08 in den wichtigsten Zonen getätigt wurde, entfallen circa 4 Prozent auf Lieferungen ins indische Zollgebiet unter Zahlung der Einfuhrabgaben.
Die Zollvorschriften für SEZ gelten im Wesentlichen auch für diejenigen Industrieunternehmen, die als exportorientierte Firmen (Export Oriented Units - EOU) gemäß Kapitel 6 des indischen Außenwirtschaftsrechts (Foreign Trade Policy and Procedures) beim Wirtschaftsministerium registriert sind. Unterschiede gibt es bei der Regelung zu Lieferungen in das indische Tarifgebiet. So können Unternehmen unter Beachtung der Devisenerlösvorschriften bis zu 50 Prozent des FOB-Wertes der Gesamtexporte in das Tarifgebiet liefern. Für diese Waren gilt dann ein ermäßigter Einfuhrzollsatz von 5 Prozent. Die Einkommensteuerbefreiung für EOU-Unternehmen wurde zu Beginn des laufenden Finanzjahres 2008/09 noch einmal um ein Jahr bis Ende März 2009 verlängert und soll ab April 2009 entfallen. (bfai, Köln)

Ministry of Commerce and Industry
Department Of Commerce, SEZ/EPZ Section
Udyog Bhawan
New Delhi 110011 / India
Tel.: 91 11 301066
Web: www.sezindia.nic.in

Export Promotion Council for EOUs & SEZ Units
705, Bhikaiji Cama Bhawan, Bhikaiji Cama Place
New Delhi 110066 / India
Tel : 91 11 2616 7042
Web: www.eouindia.gov.in