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Datum: 2008-12-31 Asien Kurier 9/2008 vom 1. September 2008 Japan - Beitritt zum UN-Kaufrechtsübereinkommen Von der bfai in Köln.
Japan hat am 1. Juli 2008 die Beitrittsdokumente zum UN-Kaufrechtübereinkommen (englisch: CISG, United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) der UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law) hinterlegt und damit die Beitrittsformalitäten abgeschlossen. Das Abkommen trat für Japan am 1. August 2009 in Kraft.
In den 90er Jahren verzichtete Japan auf einen Beitritt zum CISG, da unter anderem ein Großteil der japanischen Unternehmen dem Abkommen misstrauisch bis ablehnend gegenüberstanden. In den letzten Jahren hat das CISG im Rechtsverkehr mit Japan jedoch zunehmend an Bedeutung gewonnen. Trotz der fehlenden Mitgliedschaft fand das Abkommen im Verhältnis zu japanischen Unternehmen verstärkt Anwendung. Der wachsende Außenhandel mit Ländern unterschiedlichster Rechtstradition wie China, Korea, Hongkong, Singapur etc. zeigte japanischen Unternehmen die Notwendigkeit auf, auf eine einheitliche Rechtsordnung (bfai). | |
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