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Asien Kurier 2/2007 vom 1. August 2007
China

Chinas Franchisebusiness expandiert

Von Ralph Rieth

Der bärtige Colonel Sanders, benannt nach seinem Gründer Harland Sanders, ist das weltweite Markenzeichen des amerikanischen Fastfood-Konzerns Kentucky Fried Chicken (KFC). Freundlich lächelt der ältere Herr mit Vollbart und Brille den Besucher an, sein Gesicht ziert die Ladenketten fast überall auf der Welt. Insgesamt 12.800 Restaurants betreibt der Hähnchen-Gigant nach eigenen Angaben in mehr als 80 Ländern der Welt, rund 70 Prozent davon im Franchise-System. In der Volksrepublik ist KFC seit 1987 präsent, rund Tausend Restaurants zählt der Weltkonzern dort heute.

Mit seinem Franchising Programmen begann KFC in China allerdings erst im Jahr 2000, zu undurchsichtig war die dortige Rechtslage - bis 1997 existierte überhaupt kein Franchise-Gesetz. Die Folge: Ausländische Franchisegeber klagten über die Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen von Seiten chinesischer Franchisenehmer, sowie über die schlecht geregelte lokale Verteilung der Läden. Denn: Wer in China welchen Grund mieten darf, dass entscheidet in der Regel die Regierung, die im Besitz von Grund und zahlreicher Immobilien ist.

Wichtige Veränderungen brachten die ab dem 1. Mai 2007 geltenden neuen Vorschriften. Sie ersetzen die Bestimungen aus dem Jahre 2004.

Um in den Markt einzusteigen, stellt das Franchisebusiness sicherlich den erfolgreichsten Weg dar, auch wenn der Begriff ?Franchising? in China nur sehr vage definiert und die Beschränkungen dieses Geschäftsmodells oft unklar sind. Das Franchisesystem besitzt eine eigene Fachsprache und verursacht deshalb auch häufige Ungereimtheiten und Verwirrungen.

Es überrascht nicht, dass in der weltweit am schnellsten wachsenden Volkswirtschaft das Franchisebusiness innerhalb der nächsten fünf Jahre 30 Prozent von Chinas gesamtem Einzelhandelsumsatz ausmachen soll. Ende letzten Jahres gab es Franchiseunternehmen in über 60 Industrien, 2.600 Franchisenehmer und 168.000 Franchiseketten. Das Gesamtwachstum beträgt im Jahresvergleich 40 bis 50 Prozent. Kleine Lebensmittelgeschäfte, Autowerkstätten, Inneneinrichtungsgeschäfte, Immobilienfirmen, Schul- und Bildungseinrichtungen, Gastronomie sowie die Wellness- und Schönheitsbranche, sind die dominierenden Branchen.

Seit ihrem China-Start Anno 2000 sind der Hühnerbrater Kentucky Fried Chicken und die Hamburger-Fastfood-Kette McDonalds sowohl im Reich der Mitte, als auch weltweit die erfolgreichsten Franchisesysteme. Aber auch Starbucks, Subway, TNT, 3M, Cambridge English, Century 21 und DIO Coffee machen ihr gutes Geschäft.

McDonalds verlangt derzeit ungefähr drei Millionen Renminbi (290.000 Euro) Mindestgründungskapital je Restaurant mit Beschränkungen beim geliehenden Fremdkapital. KFC fordert geschätzte eine Million US-Dollar von seinen regionalen Franchisenehmern. Zusätzlich zum zwei Millionen US-Dollar Startkapital verlangt Dairy Queen den Nachweis von Marketing- und Führungs-Kompetenz.

Chinas kontinuierliches Marktwachstum korrespondiert mit dem Wachstum des Franchisegewerbes und die neuen Vorschriften eröffnen für beide Partner ganz neue Chancen. Im Gegensatz zum normalen Markteintritt und Gründung eigener Niederlassungen im ganzen Land, stellt das Franchising eine kostengünstige und weit weniger kapitalintensive Alternative dar.

Viele Franchisegeber, selbst Grössen wie Starbucks, haben weder die finanziellen Mittel, noch das Vertriebsnetz, um im chinesischen Riesenreich allerorts präsent zu sein. Und es fehlt vielen an der erforderlichen Vertriebslizenz.

Natürlich ist der Markteintritt mit einem gewisses Risiko behaftet. Ohne Markenschutz und Patente wird das Franchising sehr riskant. Hat sich ein Unternehmen international einen guten Namen gemacht, so sind die Sorgen berechtigt, dass lokale Franchisepartner Know-how, Fachkenntnise und Prozesse illegal ausgebeuten könnten. Ein wasserdichter Vertrag kann mögliche Risiken minimieren. Dabei ist es wichtig nicht zu sehr von einem Franchisenehmer abhängig zu sein.

Das Verbraucherverhalten, die Sprache und Kultur sowie die lokale Entwicklung variieren über die Provinzen hinweg. Und damit ist das Potential für ein ausländisches Franchiseprodukt oder eine Dienstleistung ebenfalls ortsabhängig. Welche lokalen Wettbewerber gibt es bereits? Welchen Geschmack haben die Chinesen vor Ort? Welche religiösen Vorbehalte gilt es zu berücksichtigen? - In Chinas Westprovinzen dominiert der Islam! McDonalds, beispielsweise, bietet teilweise nur ein ?Taschenfrühstück? an.

Ein Schlüsselfaktor ist die Wahl der Unternehmensform. Controlling, Finanzierung, Devisen, Importe, Lizenzen und die Rückführung von Franchisegebühren sind hiervon abhängig. Viele ausländische Franchiser unterschätzen die notwendigen Anfangsinvestition, um ihre Marke in einem oder mehreren Regionalmärkten erfolgreich zu etablieren. Oftmals wird eine weiterführende Finanzierung notwendig.

Erfolg oder Misserfolg eines ausländischen Franchisegebers ist vor allem von der richtigen Partnerauswahl abhängig. Und gerade in China ist ohne umfangreiches Controlling kein erfolgreiches Geschäft zu machen. Dies erfordert eine starke Bindung und praxisorientierte Haltung mit dem Franchisenehmer.

Die Definition

Für Chinesen ist es oft verwirrend, dass sie für Markenrechte zahlen müssen. Sie wollen in ein Franchiseverhältnis kostenlos einsteigen und missverstehen dieses als Joint-Venture Struktur. Franchising ist nach den neuen Vorschriften eine Beziehung in der ein Franchisegeber dem Franchisenehmer Rechte überträgt, damit dieser seine Geschäftsressourcen, die Marke und den Markennamen, Patente, sowie Know-how vertraglich fixiert nutzen darf. Der Franchisenehmer operiert unter dem Namen des Franchisegebers unter einem festgelegten einheitlichen Geschäftskonzeptes (z.B. Managementsystem, Promotion, Qualitätskontrolle, Design und Ausstattung eines Ladens, Logo, etc.) und zahlt an diesen Gebühren.

Vorschriften für Franchisegeber

Auslandsinvestierten Unternehmen bürden die neuen Bestimmungen keine zusätzlichen Anforderungen mehr auf, vielmehr gelten für in- wie ausländische Franchisegeber die gleichen Regeln. Von den bisherigen Vorschriften aus dem Jahre 2004 wurde die ?zwei Läden - ein Jahr-Regel? übernommen. Ein potentieller Franchiser muss für mindestens ein Jahr zwei Geschäfte direkt in China geführt haben. Und da die beiden Worte ?in China? entfallen sind, möchte man meinen, dass nun ?Cross Border?-Franchising möglich ist. Ob dieser Schluss zutrifft, ist unsicher, denn die neuen Vorschriften erwähnen grenzüberschreitendes Franchising mit keiner Silbe. Dies bleibt der Auslegung durch die zuständigen Antragsbehörden vorbehalten.

Vorteile für Franchisenehmer

Alle ehemaligen Vorschriften für Franchisenehmer wurden ersatzlos gestrichen. Heute können auch natürliche Personen in dieses Business einsteigen. Wie üblich dürfen auch Geschäftsgeheimnisse nach Vertragsablauf nur mit Zustimmung des Franchisegebers weitergegeben werden.

Wichtige Punkte

Die Vertragsdauer soll, ungeachtet von Verlängerungen, nicht weniger als drei Jahre betragen. Der Franchisenehmer kann während der Vertragslaufzeit diesen einseitig kündigen und erhält damit mehr Freiheit. Über die Konsequenzen schweigen sich die neuen Regeln jedoch aus.

Franchisegebühren

Die neuen Bestimmungen suggerieren, dass den Parteien hinsichtlich der Gebühren freie Hand gelassen wird - was nach Inkrafttreten besser zu prüfen sei. Gründungsgebühr und Rückzahlungsmodalitäten sollten beide Partner tunlichst schriftlich vereinbaren. Eine gewinnversprechende Werbung, die vom Franchisegeber an den Franchisenehmer gerichtet wird, ist verboten.

Informationen weitergeben

Spätestens 30 Tage vor Geschäftsaufnahme muss der Franchisegeber seinem neuen Partner alle erforderlichen Informationen für den Geschäftsablauf zur Verfügung stellen - so sollte es auch im Vertrag stehen. Kommt es durch Zurückhaltung oder falsche Informationen zu Verlusten, so darf der Franchisegeber zahlen, während der Franchisenehmer vom Vertrag zurücktreten kann.

Strafen

Bei schweren Verstössen muss mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Renminbi (48.400 Euro, ehemals: 30.000 RMB = 2.900 Euro) gerechnet werden. Hat ein Franchisegeber die ?zwei Läden - ein Jahr-Regel? nicht erfüllt, so muss er mit 50.000 bis 500.000 Renminbi Strafe (4.840 - 48.400 Euro) rechnen. Für Franchisenehmer sind keine expliziten Strafen vorgesehen.

Steuerfragen

Um die Steuerlast zu minimieren, ist ein Splitten der Franchisevereinbarung erstrebenswert. So unterliegen Offshore-Dienstleistungen des Franchisegebers nicht der chinesischen Steuer. Auf Gebühren für inländische Leistungen muss selbstverständlich Steuer gezahlt werden. Eine typische Lizenzvereinbarung beschreibt periodische Zahlungen des Franchisenehmers für Marken- oder Markenrechte. Für Lizenzgebühren fallen im Reich der Mitte gegenwärtig 10 bis 20 Prozent Steuern an, je nachdem ob für das Franchiseabkommen ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt. An Gewerbesteuer für aus dem Ausland kommende Lizenzzahlungen werden 5 Prozent fällig.

benötigt der junge Geschäftsinhaber Management- oder Trainingsunterstützung, so könnte der Franchisegeber eventuell ?gezwungen? werden in China permanente Niederlassungen zu gründen. Es ist verständlich, dass das Einkommen aus einer solchen Handels- oder Servicegesellschaft steuerpflichtig ist. Ab dem 1. Januar 2008 muss eine einheitliche Körperschaftssteuer von 25 Prozent gezahlt werden.

Ausblick

Noch ist die Ausführungsverordnung für die neuen Regeln nicht veröffentlicht. Doch schon jetzt lassen sich Zweideutigkeiten gegenüber den alten Bestimmungen finden. Wen wurdert es, dass die Durchsetzung nicht nur standortabhängig bleiben, sondern auch von der Bedeutung des Franchisegebers abhängen dürfte.

 

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