|
Trotz erheblicher Steuerreformen in den letzten fünfzehn Jahren gilt das indische Steuersystem auch weiterhin als äußerst komplex. Auch die vergleichsweise hohen Steuerraten bereiten Investoren Kopfzerbrechen.
In Indien orientiert sich das Finanzjahr nicht wie üblich am Kalenderjahr, sondern umfasst den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März. Die Steuerbemessungsgrundlage bezieht sich demnach auf das innerhalb dieser Zeitspanne generierte Einkommen. Wendet ein Unternehmen ein abweichendes Finanzjahr an, müssen der indischen Regierung jeweils zwei Jahresabschlüsse sowie zwei Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt werden. Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf ist die gesetzliche Abschlussprüfung von Unternehmen bis spätestens 30. September durchzuführen, wie auf einer Veranstaltung der WTS AG in Zusammenarbeit mit dem OAV und der Kanzlei Peters Rechtsanwälte am 10. April 2008 in München dargelegt wurde. Grundsätzlich unterscheidet das indische Steuersystem zwischen direkten und indirekten Steuern. Zu den direkten Steuerarten zählt die Einkommenssteuer für Unternehmen. Die Gewinne indischer Unternehmen ? dies gilt auch für Tochtergesellschaften ausländischer Investoren sowie Joint Ventures ? werden dabei mit einem Steuersatz von effektiv 33,99 Prozent belastet. Für nicht-indische Unternehmen wird ein höherer Steuersatz von effektiv 42,23 Prozent fällig. Aufgrund der bei Ausschüttung von Gewinnen anfallenden ?Dividend Distribution Tax?, die heimische Unternehmen in Höhe von 16,995 Prozent entrichten müssen, ist die finale Steuerlast von indischen und nicht-indischen Unternehmen jedoch ähnlich hoch. Eine Personengesellschaft unterliegt einem Steuersatz von 33,99 Prozent. Als weitere direkte Steuer wurde vor kurzem eine ?Fringe Benefit Tax? eingeführt, die vom Arbeitgeber auf bestimmte geschäftliche Aufwendungen wie Gehaltsnebenleistungen entrichtet werden muss und die als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gilt. Der Steuersatz beträgt 33,99 Prozent, die Bemessungsgrundlage variiert je nach Art der Ausgabe zwischen 20 und 50 Prozent der aufgewendeten Kosten. So gilt für Bewirtungsaufwendungen eine Bemessungsgrundlage von 20 Prozent der Kosten, wogegen die Steuer für Club-Mitgliedschaften, Geschenke oder Stipendien auf 50 Prozent der Aufwendungen anfällt. Als indirekte Steuerart wird der Einfuhrzoll auf Waren angesehen, der laut Roman Lang, Rechtsanwalt LL.M. bei der WTS AG, mit durchschnittlich 31,7 Prozent recht hoch ausfällt und sich aus einem Basiszollsatz von zehn Prozent und weiteren Zusatzabgaben zum Ausgleich von lokal anfallenden Steuern zusammensetzt. Zollfreiheit oder -ermäßigung wird für bestimmte Waren basierend auf Endgebrauch, Branche oder Importeur gewährt. In ausgewählten Exportförderzonen oder dank spezieller Exportförderungsprogramme können Unternehmen in den Genuss zollfreier Importe kommen. Darüber hinaus fallen bei Aktivitäten in Indien eine Reihe weiterer indirekter Steuern an. Beispiel hierfür ist die bei Produktion vor Ort fällig werdende Verbrauchssteuer in Höhe von 14 Prozent. Zudem ist bei Warenverkauf eine Mehrwertssteuer zu entrichten, die innerhalb eines Bundesstaates (VAT / Sales Tax) in der Regel vier oder zwölf Prozent und zwischen zwei Bundesstaaten (Central Sales Tax) zwei Prozent beträgt. Die so genannte Service Tax sieht die Besteuerung von über hundert verschiedener Dienstleistungsarten in Höhe von 12,36 Prozent vor. Zu den oftmals von ausländischen Unternehmen angebotenen Dienstleistungen, die der Service Tax unterliegen, gehören unter anderem Ingenieur-Dienstleistungen, Training sowie Bereitstellung von technischem Know-how.