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Die taiwanische Regierung hat die Grundsätze eines Steuerreformprogramms beschlossen, welche zum Jahr 2010 greifen sollen.
Hintergrund ist das Auslaufen des ?Statutes for Upgrading Industries? zum Ende 2009, welches unter anderem weitreichende steuerliche Investitionsförderungen zur Verfügung stellt. Ziel ist es, durch eine Neustrukturierung des Steuerrechts die Attraktivität des Inselstaats als Investitionsstandort im internationalen Wettbewerb zu erhalten und zu steigern. Das Finanzministerium wurde mit der Umsetzung der durch den Regierungsbeschluss erlassenen Grundsätze betraut. Inhaltlich sieht das Reformprogramm eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von bislang 25 Prozent auf 17,5 Prozent vor. Auch soll auf die Erhebung der Abgeltungssteuer von 10 Prozent auf nicht ausgeschüttete Gewinne verzichtet werden. Die Einkommensteuer soll ebenfalls abgesenkt werden. So wird nach den Vorgaben der Regierung die Besteuerung von zwischen 0,5 Prozent (unterste Einkommensstufe) bis zu 2.5 Prozent (höchste Stufe) abgesenkt werden. Auch ist die Erhöhung der Freibeträge für Arbeitnehmer und eine Erweiterung der Sonderabzugsmöglichkeiten vorgesehen. So gab das Finanzministerium am 14. Oktober 2008 bekannt, dass die Grundfreibeträge für Alleinstehende von 46.000 auf 60.000 NT$, für Eheleute von 92.000 auf 120.000 NT$ angehoben werden sollen. Außerdem können mit Inkrafttreten der Reform Aus- und Fortbildungskosten in Höhe von bis zu 25.000 NT$ geltend gemacht werden. Die inhaltliche Konzeptionierung der Steuerreform soll bis Juni 2009 abgeschlossen sein, so dass sie am 1. Januar 2010 in Kraft treten kann. (1 Euro = 45,50 neue Taiwandollar, Dreimonatsmittelkurs)