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Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) konnten auch in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober 2008 keine Einigung über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erzielen. Dies teilte das federführende Bundesfinanzministerium mit.
Damit gilt ab 1. Januar 2009 eine Rechtslage ohne DBA, die sich negativ auf solche deutsche Unternehmen auswirken wird, die beispielsweise nur eine Betriebsstätte vor Ort unterhalten (und kein selbstständiges Tochterunternehmen), aber auch auf Arbeitnehmer, die noch einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben. Mit der Steuerfreiheit von Renditen aus Immobilienfonds dürfte es dann auch in den meisten Fällen ein Ende haben. Ob es zu einer weiteren Verhandlungsrunde kommt, lässt das Finanzministerium offen. Deutsche Unternehmen sind im Vergleich zu Unternehmen, die in Ländern wie Österreich oder der Tschechischen Republik angesiedelt sind, im Nachteil. Diese Länder unterhalten nämlich gut funktionierende DBA mit den VAE. (http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/DBA/098.html)