
Am 1. Januar 2009 tritt erstmals ein einheitliches Einkommensteuergesetz für Ausländer und Vietnamesen in Kraft. Neben einheitlichen Steuersätzen und der Absenkung des Spitzensteuersatzes für Ausländer von 40 auf 35 Prozent sind es vor allem die neuen Regelungen im Bezug auf die Bemessungsgrundlage, die Auswirkungen auf alle Arbeitnehmer haben und für viele Ausländer eine signifikante Erhöhung der Steuerlast bedeuten.
Steuerpflichtige AusländerGrundvoraussetzung für die unbegrenzte Steuerpflicht von Ausländern ist ein sogenannter ?steuerlicher Wohnsitz? in Vietnam. Wenn ein solcher vorliegt, muss das gesamte Welteinkommen in diesem Land versteuert werden. Der neue Circular 84 nimmt hier entgegen den sonst üblichen internationalen Regeln (183-Tage-Regel) einen steuerlichen Wohnsitz bereits ab einer jährlichen Aufenthaltsdauer in Vietnam von 90 Tagen an. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können hier Befreiung gewähren, so wird beispielsweise ein steuerlicher Wohnsitz nach dem DBA zwischen Deutschland und Vietnam erst angenommen, wenn man sich länger als 183 in Tage in Vietnam aufhält. Solche Besonderheiten sollten aber unbedingt im Vorfeld mit den vietnamesischen Steuerbehörden ? schriftlich ? geklärt werden.Auswirkungen auf das Nettogehalt von AusländernDie mit Abstand wichtigste Änderung ist die volle Besteuerung der gewährten Mietzuschüsse. Diese wurden bisher nur begrenzt bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt (bis max. 15 Prozent des Einkommens). Ab dem 1. Januar 2009 müssen Mietzuschüsse voll versteuert werden. Außerdem werden bisher Schulgeldzahlungen für Kinder und jährlich gewährte Heimflüge von der Einkommensteuer befreit. Ab Jahresbeginn werden auch diese Befreiungen aufgehoben und erhebliche Auswirkungen auf das Nettoeinkommen von Ausländern in Vietnam haben: So muss eine Ausländer mit 6.000 US-Dollar Bruttomonatslohn, einer ?housing allowance? von 3.500 US-Dollar pro Monat, Schulgeldzahlungen von 1.000 US-Dollar im Monat und Heimflüge im Wert von jährlich 4.000 US-Dollar ergibt sich folgendes Nettogehalt:Bisheriger Regelung: ca. 4.200 US$.Ab 1. Januar 2009: ca. 3.000 US$Außerdem müssen weitere Lohnzulagen wie Gehälter für Maid oder Fahrer und Urlaubszulagen voll versteuert werden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung werden auch andere Einkünfte (als die aus nichtselbständiger Arbeit) besteuert, so zum Beispiel alle weltweiten Einkünfte aus Dividenden, Wertpapieren, Vermietung und Verpachtung. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen von einer Pauschalbesteuerung auf den Vertragswert bis zu genauen Gewinnbesteuerungen. Die Umsetzbarkeit in der Praxis bleibt hier aber abzuwarten.Jeder Ausländer (der nicht auf Basis eines Nettovertrages tätig ist) und jedes Unternehmen, das Ausländer beschäftigt, sollte sich auf diese steigenden Kosten einstellen und genau prüfen, wie Einkünfte und Zahlungen steuerlich sinnvoll strukturiert werden können.Vietnamesische MitarbeiterUnternehmer sollten beachten, dass sich ? soweit noch nicht erfolgt ? eine Umstellung von den früher üblichen Netto- in Bruttozahlungen empfiehlt, da somit die individuellen Besonderheiten der Mitarbeiter berücksichtigt werden können. Ab 2009 sind alle Einkünfte steuerpflichtig, der bisherige Steuersatz von 0 Prozent bis zu einem monatlichen Einkommen von 8 Millionen vietnamesischen Dong entfällt. Allerdings wird gleichzeitig ein persönlicher Freibetrag von 4 Millionen Dong im Monat eingeführt. Außerdem wird es erstmals individuelle Freibeträge für abhängige Familienangehörige geben. Unter anderem wird für jedes Kind, versorgungspflichtige Eltern ein monatlicher Freibetrag von 1,6 Millionen Dong gewährt. Die Auswirkungen dieser Änderungen bleiben für Vietnamesen jedoch meist gering. Sie bewegen sich in den meisten Fällen im einstelligen und unteren zweistelligen US-Dollar-Bereich.DokumentationspflichtenZusätzlich zu den Unternehmen müssen ab 1. Januar 2009 auch alle Privatpersonen mit Einkünften aus unselbständiger Beschäftigung eine Steuernummer beantragen. Gewöhnlich kümmert sich der Arbeitgeber um die Beantragung der Steuernummer für seine Mitarbeiter. Dabei muss der Arbeitgeber auch die Anzahl der abhängigen Familienangehörigen angeben, damit die Steuerpflicht individuell ermittelt werden kann. Dies wird insbesondere in der Buchhaltung der Unternehmen, die die Einkommenssteuer abführen müssen, zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. Problematisch wird hier die Überprüfbarkeit der Angaben sein. So darf der Freibetrag für ein Kind nur von einem Elternteil geltend gemacht werden. Unklar ist weiterhin, ob in Missbrauchsfällen der Arbeitgeber für zu wenig entrichtete Steuer haftbar gemacht werden kann.FazitDer Verwaltungsaufwand wird für alle Unternehmen steigen und auf die meisten ausländischen Arbeitnehmer kommt eine deutliche Steuererhöhung zu. Alle Gehälter sollten deshalb sowohl im Hinblick auf das Nettoeinkommen wie auch auf die Kosten für den Arbeitgeber überprüft werden.Rödl & Partner Vietnam Legal Ltd.Rechtsanwalt Christoph Angerbauer5. Floor, Somerset Chancellor Court21-23 Nguyen Thi Minh Khai Street, District 1Ho Chi Minh City, VietnamTel: 84 8 3824 4225Fax: 84 8 3824 4226Email: Christoph.Angerbauer@roedlasia.comwww.roedl.com