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Auch in Zeiten wirtschaftlicher Flaute sollte nicht bei jedem Angebot zugegriffen werden. Betrügereien auf chinesische Art haben derzeit Konjunktur. So sollte gerade jetzt gelten: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es vermutlich auch nicht wahr.
Ein süddeutsches Unternehmen wurde vor wenigen Wochen per Email durch ein in Kunming - einer Stadt im Südwesten Chinas - ansässiges Unternehmen aufgefordert, ein Angebot zum Verkauf von Waren im Wert von fast einer Million Euro abzugeben. Als Reaktion auf das entsprechende Angebot übersandte die chinesische Seite einen Kaufvertrag, der vom Anwalt der deutschen Partei auf Herz und Nieren geprüft und überarbeitet wurde. Angesichts des Auftragsvolumens ließ die deutsche Seite das chinesische Unternehmen durchleuchten. Allerdings konnten kaum stichhaltige Informationen ermittelt werden, weil der unter ?Import/Export? firmierende Käufer erst seit weniger als einem Jahr auf dem Markt war. Nach Erhalt des überarbeiteten Vertrages lud die chinesische Partei den avisierten deutschen Verkäufer kurzfristig ein, nach Kunming zu kommen, um den Vertrag zu unterzeichnen und notariell beglaubigen zu lassen. Der Verweis auf eine notarielle Beglaubigung eines einfachen, wenn auch wertmäßig bedeutenden Kaufvertrages ließ den Verkäufer aufhorchen. Bei Nachforschungen drängte sich der starke Verdacht auf, dem sogenannten ?Chinese Scam?, dem ?Betrug auf China-Art?, aufgesessen zu sein. Auf einen Besuch in China wurde daraufhin verzichtet. Der Preis: drei stornierte Hin- und Rückflüge nach China, Kosten für den Anwalt und nicht unerheblicher Aufwand und Energie für ein von Beginn an gescheitertes Projekt.Dank des gesunden Misstrauens der deutschen Firma hätten die Kosten jedoch wesentlich höher ausfallen können. So wären bei einer Reise nach China noch dazu nicht unerhebliche Aufwendungen für Unterkunft, Geschenke in Erwartung eines bedeutenden Vertragsschlusses, Essenseinladungen und eine überflüssige notarielle Beglaubigung angefallen. Als Lohn für all die Mühe hätte das deutsche Unternehmen einen völlig wertlosen Vertrag in den Händen gehalten; typischerweise lässt die chinesische Seite nach Vertragsschluss nichts mehr von sich hören, von einer Vertragserfüllung kann keine Rede mehr sein.Die amerikanische staatliche Exportfördergesellschaft ?Buy USA? gibt folgende Hinweise, woran man einen ?Betrug auf China-Art? erkennen kann:- Die Kontaktaufnahme des chinesischen Unternehmens erfolgt über das Internet, typischerweise mittels Email;- das Unternehmen führt ?Import/Export? im Unternehmensnamen; ist selbst also nicht im Bereich Produktion tätig;- das Geschäft soll einen außergewöhnlich großen Umfang haben;- typischerweise verlangt die chinesische Seite, dass hochrangige Unternehmensvertreter sofort nach China reisen, um den Vertrag persönlich zu unterzeichnen;- es wird bereits vor Reiseantritt um Geld gebeten, um die anfallenden Kosten des Besuches in China begleichen zu können oder um wichtige geschäftliche Beziehungen zu beleben, deutlich gesagt: Beamte zu bestechen; diese Anfragen werden während des Besuches wiederholt;- das chinesische Unternehmen ist erst kurze Zeit auf dem Markt;- die Firma kann keine überprüfbaren Referenzen vorweisen.Sollte ein Unternehmen mit einem Vertragspartner, der den oben genannten Kriterien entspricht, Kontakt haben, ist höchste Vorsicht geboten. Bei Fragen können unter anderem das Auswärtige Amt oder die Auslandshandelskammern vor Ort Hilfestellung leisten. (gtai)Kontakte naechste SeiteAHK BeijingLandmark Tower 2, Unit 08118 North Dongsanhuan Road, Chaoyang District100004 Beijing, ChinaTel.: 86 10 6590 0926Fax: 86 10 6590 6313Email: info@bj.china.ahk.deChina Competence Center der IHK Darmstadt und FrankfurtFrau Sonja MüllerDarmstadt und FrankfurtTel.: 49 151 1263 9986Fax: 49 69 2197 1541Email: sonja.mueller@frankfurt-main.ihk.de