|
Dezentralisiert wurde das Genehmigungsverfahren für die Errichtung ausländisch investierter Vertriebsunternehmen (Foreign Invested Commercial Enterprises, FICE) durch ein neues Circular des Handelsministeriums (MOFCOM).
Mittlerweile sind für die Genehmigungen grundsätzlich die regionalen Niederlassungen des MOFCOM und nicht mehr die Zentrale in Beijing zuständig (Art. 1 des ?Circular of the MOFCOM on Delegating Matters Concerning the Examination and Approval of Foreign Invested Commercial Enterprises? vom 12.9.2008). Eine Ausnahme bilden lediglich Vertriebsunternehmen aus den Bereichen Printmedien (Bücher, Zeitungen und periodisch erscheinende Publikationen), Versandhäuser sowie Großhandelsunternehmen für Fernseh- und Hörfunktechnik. Diese unterliegen weiterhin der zentralen Genehmigung durch das MOFCOM. Alle anderen FICE, unabhängig von der Höhe der geplanten Investition, durchlaufen ein Genehmigungsverfahren der lokalen Behörden. Die materiellen und formellen Voraussetzungen verändern sich nicht; entsprechende Vorgaben sind nach wie vor unter anderem in den Administrative Measures on Foreign Investment in the Commercial Sector vom 16.4.2004 geregelt. Die Dezentralisierung spielt in der Praxis eine nicht unerhebliche Rolle, da eine zentrale Genehmigung durch das Ministerium in Beijing regelmäßig zeitintensiver und mit mehr Unwägbarkeiten verbunden ist als ein Verfahren vor Ort.