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Sein erstes Dekret im neuen Jahr hat Mieter wie Vermieter im Sinn: Einerseits verfügte Scheich Mahammed, dass die Vermieter 2009 den Mietzins nicht erhöhen dürfen; es gelten also weiter die Mieten aus 2008.
Dem Mietmarkt in Dubai haftet aus deutscher Sicht die Besonderheit an, dass Mietverhältnisse immer auf ein Jahr abgeschlossen werden und der Mieter die Jahresmiete im Voraus zu entrichten hat. Nach Ablauf des Jahres stellten die ?landlords? ihre Mieter häufig vor die Wahl: Höhere Miete oder Auszug. So schaukelten sich die Mietpreise innerhalb kürzester Zeit in Schwindel erregende Höhen. Wer heute zum Beispiel ein Drei-Schlafzimmer-Apartment in vernünftiger Wohnlage (also im Norden von Jebel Ali) beziehen möchte, muss dafür umgerechnet 40.000 bis 60.000 Euro hinblättern. Daran konnte auch die Einführung einer 5 Prozent-Kappungsgrenze und die eines mieterfreundlichen Rent Committees nicht mehr viel ändern. Einen Schritt weiter geht der absolute Herrscher jetzt, indem er Mieterhöhungen 2009 generell untersagt (sofern das Mietniveau nicht ohnehin um 25% absackt). Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. Es gab in der Vergangenheit auch Vermieter, die moderate Preise verlangten. Für diese galt die 5 Prozent-Kappungsgrenze wie für alle anderen Vermieter auch. Konsequenz: Die Mieteinnahmen sind auf niedrigem Niveau gleichsam eingefroren. Deshalb bestimmt das Dekret, dass all diejenigen Vermieter, deren Mietzins unter 75 Prozent des Marktpreises liegt, eine Preisanpassung bis zu dieser Höhe vornehmen dürfen. Will der Mieter den Vertrag unter diesen Bedingungen nicht verlängern, muss er ausziehen. Das Problem wird sein, die Marktpreise festzulegen. Kritiker bemängeln bereits wenig transparente Ansatzpunkte.