' )China - Patentgesetz reformiert
Asien Kurier 4/2009 vom 1. April 2009
China

Patentgesetz reformiert

Von gtai

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, Chinas Hauptgesetzgeber, hatte am 27. Dezember 2008 die dritte Änderung zum bestehenden Patentgesetz abgesegnet.

Die geänderte Fassung soll am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Zuletzt wurde die Vorschrift 2001 angepasst, um den Anforderungen an den gewerblichen Rechtsschutz für den WTO-Beitritt gerecht zu werden. Das Gesetz umfasst nicht nur den Schutz von Erfindungspatenten, sondern abweichend vom deutschen Recht, auch jenen von Gebrauchs- und Geschmacksmustern.

Mit der Neufassung des Gesetzes ist China einen Schritt weiter auf dem Weg zu einem effektiveren Schutz geistiger Eigentumsrechte. Die meisten Änderungen sind eher technischer Art, unter anderem wurde die Erstantragspflicht für in China erbrachte Erfindungen durch eine Sicherheitsüberprüfung ersetzt. Weiterhin kritisch für die Durchsetzung wird von Beobachtern allerdings die Rechtspraxis beurteilt.

Weitere Informationen: www.gtai.de/ext/Export-Einzelsicht/DE/Content/__SharedDocs/Links-Einzeldokumente-Datenbanken/fachdokument,templateId=renderPrint/MKT200901268004.pdf.


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