' )China - Mehr Sicherheit bei Lebensmitteln
Asien Kurier 4/2009 vom 1. April 2009
China

Mehr Sicherheit bei Lebensmitteln

Von gtai

Ende Februar erließ das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses ein neues Nahrungsmittelsicherheitsgesetz. Ziel ist die Stärkung und Straffung des Kontrollsystems.

Ein erster Entwurf wurde bereits 2007 erarbeitet. Das Gesetzgebungsverfahren stand kurz vor seinem Abschluss, als im Oktober 2008 im Zuge des Milchskandals die Notwendigkeit weiterer Überarbeitungen deutlich wurde. Die erschreckenden Ausmaße dieses Skandals hatten die Schwächen des bisherigen Systems insbesondere in den Bereichen Produktwarnung, Überwachung und Berichterstattung deutlich zu Tage treten lassen.

So stellt sich im Bereich der Lebensmittelsicherheit weniger das Problem mangelnder Gesetze und Standards; vielmehr gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die allein aufgrund der Masse unüberschaubar und damit faktisch unanwendbar werden. Problematisch ist zudem die Kooperation zwischen den beteiligten Stellen. Bis zu fünf Behörden können gleichzeitig mit der Überwachung eines Produktes befasst sein; die Folge sind überlappende Kompetenzen und Kompetenzrangeleien, was die Durchsetzung der vorhandenen Standards erschwert. Auch existieren Randbereiche, in denen keine Behörde originär zuständig ist.

Als Konsequenz auf diese dringlichen Probleme sieht der Entwurf unter anderem die Errichtung einer zentralen Nahrungsmittelsicherheitskommission vor. Auch weist das Gesetz den lokalen Regierungen und Provinzverwaltungen eine umfassende Verantwortlichkeit in diesem Bereich zu. Bei behördlichen Fehlverhalten oder mangelnder Kontrolle und Durchsetzung der Vorgaben können diese und ihre Mitarbeiter direkt zur Verantwortung gezogen werden.

Geregelt wird auch die Frage von Nahrungsmittelzusätzen. Nach dem Gesetzesentwurf dürfen nur die von den zuständigen Behörden als sicher und erforderlich eingestuften Lebensmittelzusätze beigefügt werden.

Den Produzenten drohen bei Verstößen Sanktionen, die bis zur Schließung der Produktionsstätten oder die Einziehung der Betriebslizenz reichen.

Der Gesetzesentwurf verbietet das bis zum 31. Dezember 2008 praktizierte System der Erteilung von Zertifikaten der Kontrollfreiheit. Bislang konnte die Überwachungsbehörde bei Firmen mit einem großen Marktanteil, welche nach nationalen oder internationalen Standards produzierten und die bei drei aufeinanderfolgenden Kontrollen ohne Beanstandungen blieben, ein Zertifikat erteilen, welche den Betrieb aufgrund seiner angeblich hohen Produktqualität vor nahrungsmitteltechnischen Überprüfungen bewahrte. Solche Unternehmen unterlagen damit de facto keiner behördlichen Kontrolle. Über diese Kontrollplakette verfügte auch der Hauptakteur bei der Herstellung gepanschter Milchprodukte.

Das neue Gesetz wird vermutlich zum 1. Juni 2009 in Kraft treten.

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