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Weniger restriktiv sind seit Jahresbeginn die Beschränkungen für ausländische Franchise-Nehmer in Vietnam. Die im Rahmen seines Beitritts zur Welthandelsorganisation eingegangenen Verpflichtungen ermöglichen auch 100-prozentigen Tochtergesellschaften auslandsinvestierter Unternehmen als Partner in diesem Segment tätig zu sein.
Doch was muss ein solches Unternehmen tun, bevor es mit seinem Geschäftsbetrieb beginnen kann?Rechtliche GrundlagenFranchising wird im wesentlichen durch das Dekret 35 der Regierung in Hanoi vom 31. März 2006 (Dekret 2006-35-ND-CP) geregelt. Danach bedeutet dieses Handelskonzept, dass der Einzelhändler berechtigt und verpflichtet ist, gemäss dem Geschäftsmodell des Franchisegebers im eigenen Namen Waren zu erwerben und zu veräussern oder Dienstleistungen anzubieten; dabei ist der Franchise-Nehmer berechtigt, das Warenzeichen, den Warennamen, das Geschäftslogo und die Werbung des Partners zu nutzen. Dem Franchise-Nehmer ist es erlaubt diese Rechte an einen Unter-Franchise-Nehmer weiterzugeben, allerdings nur im Rahmen des Partnerschaftsvertrags und nur nach vorheriger Zustimmung des (Haupt-) Franchise-Gebers.Bis Anfang Januar 2009 wurde Franchising als eine Form des Technologietransfers definiert und behandelt (Art. 4, Nr. 6, Dekret 2005-11-ND-CP der Regierung vom 2.2.2005, ?Circular 11?). Die Vorschriften für den Technologietransfer galten auch für das Franchising. Seit dem Inkrafttreten des neuen Dekrets zum Technologietransfer (Dekret 2008-133-ND-CP der Regierung vom 31.12.2008, ?Dekret 133?) Anfang Januar 2009 fehlt eine vergleichbare Bestimmung. Die Vorschriften zum Technologietransfer gelten seither nicht mehr für das Franchising. Zentrales Regelwerk für das Franchising sind seitdem das Dekret 35 und der Circular 2006-09-TT-BTM des Handelsministeriums vom 25. Mai 2006 (?Circular 09?).Der Franchise-VertragFür den wirksamen Abschluss eines Partnerschaftsvertrages muss der Franchise-Geber seit mehr als einem Jahr in Vietnam operativ tätig und seine Geschäftstätigkeit bei den zuständigen Behörden registrieren lassen. Hierzu müssen vier Dokumente eingereicht werden: eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit (auf amtlichem Muster), der gesellschaftsrechtliche Status des angehenden Franchise-Gebers beipsielsweise durch einen Handelsregisterauszug, sofern geistige Eigentumsrechte zum Franchising gehören ist deren Registrierung nachweisen und die Bilanz des vorausgegangenen Jahres.Ausländische Dokumente müssen im Herkunftsland vorbeglaubigt und von der dortigen konsularischen Vertretung Vietnams legalisiert werden. Sie müssen in vietnamesische Sprache übersetzt und notariell in Vietnam zertifiziert werden.Franchise-Aktivitäten lokaler Unternehmen sind beim örtlichen Department of Trade zu registrieren, für Firmen mit Auslandsbezug ist das Handelsministerium in Hanoi zuständig.Mindestangaben in Franchise-Verträgen:- Geschäftstätigkeit;- Rechte und Pflichten des Franchise-Gebers;- Rechte und Pflichten des Franchise-Nehmers;- Preis und wiederkehrende Franchise-Gebühren sowie Zahlungsmethode;- Laufzeit des Franchise-Vertrages; und- Verlängerung und Kündigung des Vertrages sowie Streitbeilegung.Die Partner können die Vertragslaufzeit frei gestalten. Wirksam wird der Vertrag mit seiner Unterzeichnung, sofern die Vertragsparteien nichts abweichendes vereinbart haben. Ohne Registrierung der Franchise-Aktivitäten wird der Vertrag für ungültig erklärt.Für Franchise-Nehmer sind fünf Fälle einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gesetzlich geregelt: Der Einzelhändler darf den Vertrag nur dann vorzeitig kündigen, wenn der Franchise-Geber seine Verpflichtungen, wie sie im Handelsgesetz (?Commercial Law?) normiert sind, verletzt. Hierzu zählen insbesondere die Informationspflicht, die Pflicht zur Ausbildung des Franchise-Nehmers und zur Leistung technischer Beratung, Pflichten hinsichtlich geistigen Eigentums beziehungsweise dessen Nutzung und die Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Franchise-Nehmer durch denselben Franchise-Geber.Der Franchise-Geber darf den Vertrag nur vorzeitig kündigen, wenn- der Franchise-Nehmer nicht mehr im Besitz der behördlichen Genehmigung oder anderer gesetzlich vorgeschriebener Dokumente ist;- sein Unternehmen nach vietnamesischen Recht insolvent ist;- er einen schwerwiegenden Gesetzesverstoss begannen hat, der den Ruf des gesamten Franchise-Geschäftsmodells beschädigt;- der Einzelhändler trotz schriftlicher Aufforderung des Franchise-Gebers zur Behebung einer leichten Vertragsverletzung nicht innerhalb angemessener Frist nachgekommen ist.Nach gegenwärtiger Gesetzeslage ist unklar, ob weitere Gründe, auf die sich die Parteien im Franchise-Vertrag geeinigt haben und die zur vorzeitigen Vertragskündigung berechtigen, im Streitfall gültig wären oder nicht.ZusammenfassungFranchising wird auch in Vietnam zukünftig ein interessantes Geschäftsmodell werden. Das gilt insbesondere ? wie in Europa und auch Nordamerika ? für den Bereich der Gastronomie.Für 100-prozentige Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen ist seit Jahresbeginn 2009 nach dem Gesetz der Weg frei, als Franchise-Nehmer tätig zu werden. Allerdings ist nicht mit zeitnahen behördlichen Genehmigungen oder Lizenzen zu rechnen. Es fehlen die näheren Ausführungsbestimmungen, die weiterhin verschiedenen Ministerien zur Stellungnahme vorliegen und daher noch nicht in Kraft sind. Ohne gültige Ausführungsbestimmungen werden sich die vietnamesischen Behörden erwartungsgemäss schwer tun, Genehmigungen zu erteilen. Das sollten Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen bei ihrer Planung dringend berücksichtigen.Rödl & Partner Vietnam Legal Ltd.Rechtsanwalt Christoph Angerbauer5. Floor, Somerset Chancellor Court21-23 Nguyen Thi Minh Khai Street, District 1Ho Chi Minh City, VietnamTel: 84 8 38244 225Fax: 84 8 38244 226Email: Christoph.Angerbauer@roedlasia.comWeb: www.roedl.com