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China ist das Hauptherkunftsland von Fälschungen: Das belegen verschiedene Statistiken seit Jahren. Laut Angaben der deutschen Zollstatistik aus dem Jahr 2008 beispielsweise stammten 37 Prozent aller aufgegriffenen Produktfälschungen aus China und Hongkong. Damit führte das Reich der Mitte die Negativliste an, gefolgt von den USA auf Platz 2 und Thailand auf Platz 3.
In Umfragen der deutschen Auslandshandelskammern in China nennen deutsche Unternehmen die Produkt? und Markenpiraterie als eines der Hauptprobleme im China-Geschäft: 57 Prozent geben sogar an, bereits selbst Opfer von Fälschern in China geworden zu sein.Spätestens mit dem WTO-Beitritt 2001 wird der mangelnde Schutz des geistigen Eigentums regelmäßig von den Mitgliedsstaaten thematisiert und verstärkt Druck ausgeübt. Das ist dringend notwendig, denn die Zeiten des -vergleichweise- harmlosen Fälschens von Luxusgütern und CDs sind vorbei. Zunehmend werden Artikel aus der Maschinenbau- und Elektroindustrie sowie Nahrungsmittel und medizinische Produkte nachgeahmt. Vor allem gestreckte Lebensmittel wie Alkohol und Babynahrung, gepanschte Cremes und gefälschte Medikamente verursachen nicht nur Einbußen für die originären Hersteller, sondern bergen auch erhebliche Gesundheitsrisiken für Verbraucher.Medikamenten wird beispielsweise häufig Frostschutzmittel als billiger Ersatz für Glycerin beigemischt. In den letzten Jahren kam es dadurch immer wieder zu Todesfällen. Für den jüngsten größeren Skandal sorgte 2008 verunreinigtes Heparin aus China, welches über legale Vertriebswege in die USA gelangte.Vor allem im Internet boomt der Handel mit gefälschten Arzneimitteln. Da Epidemien gerne von Betrügern genutzt werden, wird die Mexiko-Grippe leider für ein neues Hoch auf dem Arzneimittel-Schwarzmarkt sorgen. In diesem Kontext spielt die Produkthaftung eine wichtige Rolle. Wenn die Qualität der Produkte minderwertig ist, kommt es zu Produkthaftungs-, Gewährleistungs- und Garantie-Streitigkeiten. Dies fällt auf das Image des jeweiligen Unternehmens und dessen Marken zurück und kann zu weiteren Verlusten führen.Eine Studie des Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und des Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) hat bestätigt: Mittlerweile sind alle Branchen in Deutschland von Fälschungen betroffen. Weiterhin wurde in der Studie deutlich, dass ein Fernbleiben aus China keinen Schutz bietet. Die Produkte von Unternehmen ohne Niederlassung in China werden ebenso kopiert. Trotz dieser Erkenntnisse wird das Thema Schutzrechte von deutschen Unternehmen noch immer vernachlässigt. Oftmals wird bereits die Anmeldung der entsprechenden Schutzrechte versäumt - das belegen die Ergebnisse der Studie. Grund hierfür ist ein auffallendes Informationsdefizit trotz der intensiven Berichterstattung in den letzten Jahren. Einen Überblick über die Anmeldung von Schutzrechten bietet der Praxisleitfaden ?China Know-how? des DIHK (www2.markenpiraterie-apm.de/index.php?lang=de&rid=24&pid=66). Die chinesische Regierung hat ebenfalls gehandelt und eigens eine Behörden eingerichtet, die ausschließlich für Intellectual Property Rights (IPR) zuständig ist. Wenn jedoch keine Eintragung erfolgt, besteht bei einer Markenrechtsverletzung keine Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung.Fälschungen in China gefunden ? was tun?KMU´s, die eine Schutzrechtsanmeldung versäumt haben, bleibt oft keine andere Wahl als die Verhandlung mit dem Fälscher aufzunehmen, um größere Schäden abzuwenden. Große Unternehmen leiten häufig andere Maßnahmen ein: Diese reichen vom Einsatz von Privatermittlern bis hin zur Einbeziehung der chinesischen Behörden, insbesondere des Zolls. Seit Chinas WTO-Beitritt wurden 15.000 Zivilverfahren, 3.000 Strafverfahren und 500 Verwaltungsverfahren eingeleitet. Die Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte ist zwar weiterhin unzureichend, aber die chinesische Regierung verstärkt ihr Engagement. So startete im April 2008 das ?EU-China Project on the Protection of Intellectual Property Rights (IPR2)? mit mehr als 50 Projekten zur Verbesserung der Gesamtsituation (www.ipr2.org). In Beijing wurde sogar eine Anlaufstelle speziell für europäische KMU´s eingerichtet (www.china-iprhelpdesk.eu/de/). Ziel ist es, besonders kleine und mittelständische Unternehmen mit kostenlosen Informationen und Schulungen rund um das Thema geistige Eigentumsrechte zu versorgen.Wirkungsvolle vorbeugende Maßnahme: Technischer ProduktschutzIn den vergangenen Jahren ist eines deutlich geworden: Einzelne Schutzmaßnahmen gegen Produkt- und Markenpiraterie werden schnell wirkungslos. Gefragt ist stattdessen ein umfassendes Schutzkonzept, angepasst auf die jeweilige Firma und deren Produkte. Neben rechtlichen und politischen Maßnahmen rücken hierbei insbesondere technische Aspekte zunehmend in den Vordergrund. Allerdings sollte dabei eine Kosten-Nutzen-Bewertung der Maßnahmen durchgeführt werden, da der Kunde kaum bereit sein wird, die Mehrkosten für den Produktschutz zu tragen.Auf deutscher Seite gibt es im Bereich der technischen Schutzmaßnahmen mehrere Initiativen. Im Januar 2008 startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Forschungsoffensive ?Innovationen gegen Produktpiraterie?. Im Rahmen dieser Initiative werden zwölf Forschungsprojekte ?Contra Imitatio? (www.conimit.de) gefördert. Die Projekte reichen von präventiven Schutzmaßnahmen in der Gestaltung und Kennzeichnung von Produkten bis zur Entwicklung integrierter Schutzkonzepte für komplexe Produkte. Eines der Verbundprojekte von Industrie und Wirtschaft ist ProOriginal ?Produkte ganzheitlich schützen ? Originale weltweit verkaufen? (www.prooriginal.de). Gemeinsam mit Unternehmen aus der deutschen Werkzeugmaschinenindustrie entwickelt das Institut für Produktmanagement, Technologie und Werkzeugmaschinenbau der TU Darmstadt ganzheitliche Schutzkonzepte. Genau zu diesem Thema organisiert die Innovationsberatung Hessen am 27. August 2009 eine Veranstaltung ?Vorsicht Plagiate: Technischer Produktschutz? lautet der Titel (www.itb-hessen.de/itb/veranstaltungen).Ein weiteres Mittel, das verstärkt eingesetzt wird, ist eine offensive Öffentlichkeitsarbeit. Der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, www.vdma.org) arbeitet beispielsweise mit dem Slogan ?Choose the Original ? choose Success?, mit dem potentielle Käufer davon überzeugt werden sollen, dass sie mit Originalprodukten sicherer und effizienter arbeiten können als mit Plagiaten. Der APM hat im Jahr 2009 eine Kampagne zur Verbraucheraufklärung gestartet. Bestandteil der Kampagne ist neben vier aussagekräftigen Plakatmotiven auch die Wanderausstellung mit dem Titel ?Schöner Schein. Dunkler Schatten.? Sie tourt für eineinhalb Jahren durch 30 Einkaufscenter in Deutschland und wird circa 10 Millionen Verbraucher erreichen.Grenzbeschlagnahmung: Mittel beim Auftauchen von Plagiaten in DeutschlandHaben die Plagiate Deutschland bzw. die EU erreicht, muss das betroffene Unternehmen nicht tatenlos zusehen. Im Gegenteil, zwei Maßnahmen haben sich hier als besonders effizient erwiesen: Die Grenz- und die Messebeschlagnahmung des deutschen Zolls. Allein im Jahr 2008 beschlagnahmte der deutsche Zoll Waren im Gesamtwert von 436 Millionen Euro. Knapp ein Drittel dieser Waren stammte aus China. Originalproduzenten die den Verdacht haben, dass kopierte Produkte ihrer Marken in die EU eingeführt werden, sollten daher im Vorfeld bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München das Tätigwerden der Zollbehörden beantragen. Der Antragssteller übermittelt dafür relevante Daten zu den Originalprodukten. Nach der Bewilligung können alle Zollstellen in Deutschland elektronisch auf diese Informationen zugreifen und so das Original vom Plagiat unterscheiden. Hat eine Zollstelle den Verdacht, dass eine Fälschung vorliegt, wird sie aktiv. Sie hält die Waren fest und informiert den Schutzrechtsinhaber über die mögliche Verletzung. Dieser kann dann seine Rechte zivilrechtlich geltend machen oder ? unter bestimmten Voraussetzungen - die Waren vernichten lassen.2008 hatten 824 Unternehmen Anträge bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz gestellt, 10.888 Grenzbeschlagnahmungen wurden daraufhin vom Zoll durchgeführt. Im Falle von Messen funktioniert die Maßnahme analog: Neben dem Antrag bei der Zentralstelle für Gewerblichen Rechtsschutz lohnt es sich, mit dem für die Messe zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufzunehmen.Veranstaltung BoxVeranstaltungstippVorsicht Plagiate: Technischer ProduktschutzTermin : 27.08.2009, 14:00 UhrIHK FrankfurtBörsenplatz 460313 FrankfurtAnsprechpartnerin:Dr. Tanja EngelhardtTel.: 49 69 2197 1429Email: t.engelhardt@frankfurt-main.ihk.deWeb: www.itb-hessen.de/itb/veranstaltungen/2009/08/05959/index.htmlDie Veranstaltung bietet einen Überblick zu aktuellen technischen Möglichkeiten im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie und stellt konkrete Lösungen aus Unternehmen vor.China Competence CenterSonja MüllerIHK Darmstadt und FrankfurtTel.: 49 151 12639986Email: sonja.mueller@frankfurt-main.ihk.deAktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e. V.Haus der Deutschen Wirtschaft (DIHK-Gebäude)Breite Str. 2910178 BerlinTel.: 49 30 20308 2719Fax: 49 30 20308 2718Email: apm@dihk.deWeb: www.markenpiraterie-apm.deBundesfinanzdirektion SüdostZentralstelle Gewerblicher RechtsschutzSophienstraße 680333 MünchenTel.: 49 89 5995 2349Fax: 49 89 5995 2317Email: zgr@ofdm.bfinv.deWeb: www.zoll.deUmfangreiche Informationen zum Schutz geistigen Eigentums in Hongkong: www.ipd.gov.hk/eng/home.htm