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Vietnam Fokus 4/2008 vom 15. September 2008
Vietnam

M&A in Vietnam ? der einfache Weg zum Markteintritt?

Von Christoph Angerbauer (Rödl & Partner)

Der Kauf von Unternehmen ist ein international üblicher Weg, neue Märkte zu erschliessen und bestehende Marktpositionen auszubauen. In Vietnam hingegen ist der Markt noch relativ neu, bietet aber Investoren ? bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt ? eine gute Möglichkeit sich Anteile in dem schnell wachsenden Markt zu sichern.

Im Gesamtjahr 2007 wurden in Vietnam 113 M&A-Deals mit einem Volumen von 1,8 Milliarden US-Dollar im Vergleich zu 38 Deals mit einem Volumen von 229 Millionen US-Dollar im Jahr 2006 abgeschlossen. Dies entspricht der höchsten Steigerungsrate in ganz Asien Pazifik sowohl im Hinblick auf die Anzahl (213 %) als auch auf das Volumen (686 %). Mit 48 Deals bei einem Gesamtvolumen von 347 Millionen US-Dollar haben sich die Aktivitäten im ersten Halbjahr 2008 etwas verlangsamt. Die wichtigsten Unternehmenskäufe bisher dieses Jahr waren die Beteiligung der SwissRe (25% an der Vietnam National Reinsurance Co. (VinaRe), 81,9 Mio. US$) und die Beteiligung von Carlsberg (16 % an Habeco, einem vietnamesischen Getränkeunternehmen).

Wieviele Anteile können ausländische Investoren erwerben?

Der Erwerb von Anteilen an vietnamesischen Unternehmen ist in der Praxis weiterhin beschränkt. In den meisten Fällen können aktuell nur maximal 30 Prozent an Unternehmen erworben werden. Eigentlich hatten ausländische Investoren mit Einführung des Dekret 139 im Herbst 2007 gehofft, dass diese Beschränkung fällt und der 100prozentige Erwerb durch Ausländer gestattet wird. So sieht es das Dekret, bis auf einige Einschränkungen, auch vor. Noch immer verweigern aber die Behörden dessen Anwendung, angeblich aufgrund mangelnder konkretisierender Umsetzungsrichtlinien. Die zweite Hoffnung ausländischer Investoren beruht auf den Verpflichtungen im Rahmen des Beitritts des Landes zur Welthandelsorganisation. Dieser regelt eindeutig, dass das 30 Prozentlimit ein Jahr nach WTO- Beitritt (also ab 11. Januar 2008) entfällt. Auch hier wird aber noch auf das Umsetzungsdekret gewartet.

Am 10. Juli 2008 wurde der dritte Entwurf für das ?Dekret zur Umsetzung der WTO-Richtlinien? veröffentlicht. Dessen Artikel 8 erlaubt Ausländern im Grundsatz den vollständigen Erwerb von vietnamesischen Firmen. Ausnahmen werden weiterhin insbesondere in folgenden Fällen bestehen:

- börsennotierte Gesellschaften, max. 49 Prozent;

- nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften (sog. ?public companies?), max. 40 Prozent;

- Gesellschaften, die in spezialgesetzlich geregelten Bereichen operieren (z.B. zivile Luftfahrt, Rohöl, Bildung, Verlagswesen);

- Staatsbetriebe, die privatisiert (equitisiert) werden, max. 30 Prozent und

- Gesellschaften im Dienstleistungssektor, die speziell in den Verpflichtungen im Rahmen des Beitritts zur WTO geregelt sind.

Due diligence ? auf was muss man achten?

Bei einem Anteilserwerb muss man sich im Klaren sein, dass die interne Dokumentation in Firmen normalerweise nicht internationalen Standards entspricht und häufig unvollständig ist. Bei Anforderung der Unterlagen werden einem teilweise die sprichwörtlichen ?zwei Plastiktüten? überreicht, in denen alle rechtlichen und anderen relevanten Unterlagen zu finden sein sollen. Insbesondere die Finanzdaten sind oft unübersichtlich und unklar: Die ?Vietnamese Accounting Standards?, die historisch zur Erhebung von statistischen Zahlen und Erfüllung von Fünf-Jahresplänen in Staatsbetrieben entwickelt wurden, behindern einen genauen Einblick in die Finanzen von Unternehmen. Auch ist zu beachten dass nach Umsetzung der WTO-Vorgaben die Tätigkeitsfelder des Zielunternehmens genau beachtet werden müsssen. Sollte auch nur eine Tätigkeit des Unternehmens spezialgesetzlichen Anteilsbeschränkungen unterliegen, so ist der ausländische Investor insgesamt auf eine maximale Beteiligung in dieser Höhe beschränkt.

Fazit

Die derzeitige Behördenpraxis verstösst gegen nationales und WTO-Recht. Mit der bald erwarteten Umsetzung des ?Dekret zur Umsetzung der WTO-Richtlinien? werden die aktuellen Beschränkungen hoffentlich fallen und der M&A Markt in Vietnam neuen Auftrieb bekommen. Aber auch nach Beseitigung der aktuellen Beschränkungen muss auf Grund der mangelnden informationen über lokale Unternehmen ein Anteilserwerb mit grosser Sorgfalt geplant werden. Auf der anderen Seite ist die Gründung von neuen Unternehmen oft sehr zeit- und kostenintensiv. Gegenwärtig macht auch der Personalmangel beziehungsweise die fehlende Ausbildung der verfügbaren Arbeitskräfte ausländischen Unternehmen zu schaffen. Hier bietet sich die Übernahme eines bestehenden Betriebes mit bestehenden Strukturen (Einkauf, Vertrieb etc.) an, um schnell ?einen Fuss? in den Markt zu bekommen.

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Rödl & Partner Vietnam Legal Ltd.

Rechtsanwalt Christoph Angerbauer

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