Am 18. August haben Deutschland und Indien die Ratifizierungsurkunden �ber ein Sozialversicherung-Abkommen ausgetauscht. Damit kann das Abkommen am zu Beginn des Oktobers in Kraft treten.
Ziel des Abkommens ist die Koordinierung der Rentenversicherungssysteme beider Staaten. Durch die Gleichbehandlung von Deutschen und Indern soll eine doppelte Rentenversicherung vermieden werden. Vorrangig Bedeutung erlangt das Abkommen in den F�llen der klassischen, zeitlich begrenzten Entsendung. Auch bei l�nger dauerndem Aufenthalt im Partnerland ist eine hinreichende, nicht doppelte Absicherung gew�hrleistet.
F�r die Rentenversicherung zust�ndig ist das Land, in dem der Arbeitnehmer arbeitet. Werden deutsche Arbeitnehmer durch ein in Deutschland ans�ssiges Unternehmen bis zu 48 Monate nach Indien entsandt, so verbleiben diese in der deutschen Rentenkasse. Dieser Zeitraum kann auf Antrag um 12 Monate verl�ngert werden. Diese Regelung gilt entsprechend f�r Inder, die vom einem indischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden.
Nicht vom Sozialversicherungsabkommen erfasst sind Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Ob der deutsche Arbeitnehmer in diesem Versicherungsbereich im Falle der Entsendung nach Indien deutschen Versicherungs- und Rechtsvorschriften unterliegt, bestimmt sich nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches.
Gesellschaftsgesetz nimmt neuen Anlauf
Die Bem�hungen zur Reform des Gesellschaftsgesetzes nehmen wieder an Fahrt auf. Der Entwurf des Gesellschaftsgesetzes war bereits 2008 dem Parlament vorgelegt worden. Aufgrund der Wahlen zum Repr�sentantenhaus und der damit verbundenen Aufl�sung des Parlaments verlor dieser Entwurf jedoch seine G�ltigkeit und konnte erst am 3. August 2009 wieder eingef�hrt werden.
Ziel der Reform ist die umfassende Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Anpassung an die Anforderungen des modernen Wirtschaftsrechts.
Dem Parlament wurde der urspr�ngliche Entwurf des Companies Act, 2008 unter Anpassung des Namens (Companies Act, 2009) vorgestellt. Allerdings steht zu erwarten, dass der Entwurf zun�chst einem Gesetzesausschuss vorgelegt wird, der voraussichtlich erneut �nderungen vorschlagen wird. Bis zur endg�ltigen Verabschiedung des Gesetzes d�rften daher noch bis zu zwei Jahre vergehen. Ob das Gesetz dann aber in Kraft treten kann, bleibt abzuwarten. Eine vorhergehende Reform des Gesellschaftsgesetzes aus dem Jahre 2003, welche sich insbesondere mit insolvenzrechtlichen Fragen befasste, konnte bis heute aufgrund verfassungsrechtlicher Streitigkeiten nicht vollst�ndig umgesetzt werden.