Asien Kurier  1/2010 vom 1. Januar 2010
Vietnam

Neues Krankenversicherungrecht

Seit November 2009 sind ausl�ndische Arbeitnehmer dazu verpflichtet Beitr�ge zur vietnamesischen Krankenversicherung abzuf�hren

Von Rechtsanwalt Christoph Angerbauer und Referendar Kolja Ohlig von der Kanzlei R�dl & Partner

Auch ausl�ndische Arbeitnehmer sind in Vietnam seit Anfang November 2009 verpflichtet Beitr�ge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen - f�r lokale Arbeitnehmer gilt dies schon lange. Dies gilt jedoch nur f�r solche Ausl�nder, die auf Grundlage eines vietnamesischen Arbeitsvertrages mindestens drei Monate in Vietnam arbeiten.

Nach der aktuellen Rechtslage gilt die Beitragspflicht also nicht f�r ausl�ndische Arbeitnehmer, die auf Grundlage eines internationalen Arbeitsvertrages mit ihrem nicht-vietnamesischen Arbeitgeber arbeiten.

Die Beitragsh�he betrug im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2009 drei Prozent vom Monatsgehalt; ab Jahresbeginn 2010 sind 4,5 Prozent abzuf�hren. Anteilig bezahlen der Arbeitgeber 2/3 und der Mitarbeiter 1/3 der Beitr�ge. Die Beh�rden raten, eine monatliche Zahlung der halbj�hrlichen vorzuziehen.

Die Einf�hrung der Beitragspflicht hat f�r die betroffenen ausl�ndischen Arbeitnehmer sowie ihre Arbeitgeber aus finanziellen Aspekten derzeit noch eher geringe Auswirkungen. Denn der Gesetzgeber hat eine generelle Deckelung der zur Beitragsberechnung verwendeten Geh�lter vorgenommen. Ger�chte, dass diese Deckelung entfallen soll, wurden noch nicht best�tigt, m�ssen aber genau beobachtet werden.

Das maximal zu ber�cksichtigende Gehalt ist auf den zwanzigfachen Mindestlohn im Verwaltungssektor begrenzt. Gegenw�rtig betr�gt dies 650.000 vietnamesische Dong und gilt in Vietnam zur Berechnung von Beitr�gen aller Art (z.B. auch des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung).

So betr�gt der H�chstbeitrag bei 4,5 Gehalts-Prozent ab Jahresbeginn nur circa 23 Euro. Die Deckelung gilt derzeit f�r ausl�ndische sowie vietnamesische Angestellte gleichermassen.

Gestiegener Verwaltungsaufwand

Die Gesetzes�nderung bringt jedoch auch einen deutlich erh�hten Organisationsaufwand f�r Arbeitgeber in Vietnam hinsichtlich ihrer ausl�ndischen Angestellten mit sich. Zun�chst m�ssen die Arbeitnehmer bei der zust�ndigen Stelle angemeldet werden. Daraufhin wird ihnen eine Health Insurance Card ausgestellt, welche in regelm�ssigen Abst�nden erneuert werden muss. In der Folge ist jede Ver�nderung des Arbeitsverh�ltnisses anzuzeigen.

Sollte der Arbeitnehmer die Krankenversicherung tats�chlich in Anspruch nehmen (eher unwahrscheinlich), h�ngen die Leistungen massgeblich davon ab, ob die Behandlung von einem gesetzlich bestimmten Anbieter vorgenommen wurde. In diesem Fall �bernimmt die Krankenversicherung nach festgelegten Kriterien entweder 100, 95 oder 80 Prozent der Kosten. Medizinische Leistungen eines privaten, nicht gesetzlich anerkannten Anbieters sowie kostspielige High-tech Behandlungen werden nur zu geringeren Prozents�tzen beglichen.

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