' )China - Chinas Franchisebusiness expandiert
Asien Kurier 2/2007 vom 1. August 2007
China

Chinas Franchisebusiness expandiert

Von Ralph Rieth

Der b�rtige Colonel Sanders, benannt nach seinem Gr�nder Harland Sanders, ist das weltweite Markenzeichen des amerikanischen Fastfood-Konzerns Kentucky Fried Chicken (KFC). Freundlich l�chelt der �ltere Herr mit Vollbart und Brille den Besucher an, sein Gesicht ziert die Ladenketten fast �berall auf der Welt. Insgesamt 12.800 Restaurants betreibt der H�hnchen-Gigant nach eigenen Angaben in mehr als 80 L�ndern der Welt, rund 70 Prozent davon im Franchise-System. In der Volksrepublik ist KFC seit 1987 pr�sent, rund Tausend Restaurants z�hlt der Weltkonzern dort heute.

Mit seinem Franchising Programmen begann KFC in China allerdings erst im Jahr 2000, zu undurchsichtig war die dortige Rechtslage - bis 1997 existierte �berhaupt kein Franchise-Gesetz. Die Folge: Ausl�ndische Franchisegeber klagten �ber die Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen von Seiten chinesischer Franchisenehmer, sowie �ber die schlecht geregelte lokale Verteilung der L�den. Denn: Wer in China welchen Grund mieten darf, dass entscheidet in der Regel die Regierung, die im Besitz von Grund und zahlreicher Immobilien ist.

Wichtige Ver�nderungen brachten die ab dem 1. Mai 2007 geltenden neuen Vorschriften. Sie ersetzen die Bestimungen aus dem Jahre 2004.

Um in den Markt einzusteigen, stellt das Franchisebusiness sicherlich den erfolgreichsten Weg dar, auch wenn der Begriff ?Franchising? in China nur sehr vage definiert und die Beschr�nkungen dieses Gesch�ftsmodells oft unklar sind. Das Franchisesystem besitzt eine eigene Fachsprache und verursacht deshalb auch h�ufige Ungereimtheiten und Verwirrungen.

Es �berrascht nicht, dass in der weltweit am schnellsten wachsenden Volkswirtschaft das Franchisebusiness innerhalb der n�chsten f�nf Jahre 30 Prozent von Chinas gesamtem Einzelhandelsumsatz ausmachen soll. Ende letzten Jahres gab es Franchiseunternehmen in �ber 60 Industrien, 2.600 Franchisenehmer und 168.000 Franchiseketten. Das Gesamtwachstum betr�gt im Jahresvergleich 40 bis 50 Prozent. Kleine Lebensmittelgesch�fte, Autowerkst�tten, Inneneinrichtungsgesch�fte, Immobilienfirmen, Schul- und Bildungseinrichtungen, Gastronomie sowie die Wellness- und Sch�nheitsbranche, sind die dominierenden Branchen.

Seit ihrem China-Start Anno 2000 sind der H�hnerbrater Kentucky Fried Chicken und die Hamburger-Fastfood-Kette McDonalds sowohl im Reich der Mitte, als auch weltweit die erfolgreichsten Franchisesysteme. Aber auch Starbucks, Subway, TNT, 3M, Cambridge English, Century 21 und DIO Coffee machen ihr gutes Gesch�ft.

McDonalds verlangt derzeit ungef�hr drei Millionen Renminbi (290.000 Euro) Mindestgr�ndungskapital je Restaurant mit Beschr�nkungen beim geliehenden Fremdkapital. KFC fordert gesch�tzte eine Million US-Dollar von seinen regionalen Franchisenehmern. Zus�tzlich zum zwei Millionen US-Dollar Startkapital verlangt Dairy Queen den Nachweis von Marketing- und F�hrungs-Kompetenz.

Chinas kontinuierliches Marktwachstum korrespondiert mit dem Wachstum des Franchisegewerbes und die neuen Vorschriften er�ffnen f�r beide Partner ganz neue Chancen. Im Gegensatz zum normalen Markteintritt und Gr�ndung eigener Niederlassungen im ganzen Land, stellt das Franchising eine kosteng�nstige und weit weniger kapitalintensive Alternative dar.

Viele Franchisegeber, selbst Gr�ssen wie Starbucks, haben weder die finanziellen Mittel, noch das Vertriebsnetz, um im chinesischen Riesenreich allerorts pr�sent zu sein. Und es fehlt vielen an der erforderlichen Vertriebslizenz.

Nat�rlich ist der Markteintritt mit einem gewisses Risiko behaftet. Ohne Markenschutz und Patente wird das Franchising sehr riskant. Hat sich ein Unternehmen international einen guten Namen gemacht, so sind die Sorgen berechtigt, dass lokale Franchisepartner Know-how, Fachkenntnise und Prozesse illegal ausgebeuten k�nnten. Ein wasserdichter Vertrag kann m�gliche Risiken minimieren. Dabei ist es wichtig nicht zu sehr von einem Franchisenehmer abh�ngig zu sein.

Das Verbraucherverhalten, die Sprache und Kultur sowie die lokale Entwicklung variieren �ber die Provinzen hinweg. Und damit ist das Potential f�r ein ausl�ndisches Franchiseprodukt oder eine Dienstleistung ebenfalls ortsabh�ngig. Welche lokalen Wettbewerber gibt es bereits? Welchen Geschmack haben die Chinesen vor Ort? Welche religi�sen Vorbehalte gilt es zu ber�cksichtigen? - In Chinas Westprovinzen dominiert der Islam! McDonalds, beispielsweise, bietet teilweise nur ein ?Taschenfr�hst�ck? an.

Ein Schl�sselfaktor ist die Wahl der Unternehmensform. Controlling, Finanzierung, Devisen, Importe, Lizenzen und die R�ckf�hrung von Franchisegeb�hren sind hiervon abh�ngig. Viele ausl�ndische Franchiser untersch�tzen die notwendigen Anfangsinvestition, um ihre Marke in einem oder mehreren Regionalm�rkten erfolgreich zu etablieren. Oftmals wird eine weiterf�hrende Finanzierung notwendig.

Erfolg oder Misserfolg eines ausl�ndischen Franchisegebers ist vor allem von der richtigen Partnerauswahl abh�ngig. Und gerade in China ist ohne umfangreiches Controlling kein erfolgreiches Gesch�ft zu machen. Dies erfordert eine starke Bindung und praxisorientierte Haltung mit dem Franchisenehmer.

Die Definition

F�r Chinesen ist es oft verwirrend, dass sie f�r Markenrechte zahlen m�ssen. Sie wollen in ein Franchiseverh�ltnis kostenlos einsteigen und missverstehen dieses als Joint-Venture Struktur. Franchising ist nach den neuen Vorschriften eine Beziehung in der ein Franchisegeber dem Franchisenehmer Rechte �bertr�gt, damit dieser seine Gesch�ftsressourcen, die Marke und den Markennamen, Patente, sowie Know-how vertraglich fixiert nutzen darf. Der Franchisenehmer operiert unter dem Namen des Franchisegebers unter einem festgelegten einheitlichen Gesch�ftskonzeptes (z.B. Managementsystem, Promotion, Qualit�tskontrolle, Design und Ausstattung eines Ladens, Logo, etc.) und zahlt an diesen Geb�hren.

Vorschriften f�r Franchisegeber

Auslandsinvestierten Unternehmen b�rden die neuen Bestimmungen keine zus�tzlichen Anforderungen mehr auf, vielmehr gelten f�r in- wie ausl�ndische Franchisegeber die gleichen Regeln. Von den bisherigen Vorschriften aus dem Jahre 2004 wurde die ?zwei L�den - ein Jahr-Regel? �bernommen. Ein potentieller Franchiser muss f�r mindestens ein Jahr zwei Gesch�fte direkt in China gef�hrt haben. Und da die beiden Worte ?in China? entfallen sind, m�chte man meinen, dass nun ?Cross Border?-Franchising m�glich ist. Ob dieser Schluss zutrifft, ist unsicher, denn die neuen Vorschriften erw�hnen grenz�berschreitendes Franchising mit keiner Silbe. Dies bleibt der Auslegung durch die zust�ndigen Antragsbeh�rden vorbehalten.

Vorteile f�r Franchisenehmer

Alle ehemaligen Vorschriften f�r Franchisenehmer wurden ersatzlos gestrichen. Heute k�nnen auch nat�rliche Personen in dieses Business einsteigen. Wie �blich d�rfen auch Gesch�ftsgeheimnisse nach Vertragsablauf nur mit Zustimmung des Franchisegebers weitergegeben werden.

Wichtige Punkte

Die Vertragsdauer soll, ungeachtet von Verl�ngerungen, nicht weniger als drei Jahre betragen. Der Franchisenehmer kann w�hrend der Vertragslaufzeit diesen einseitig k�ndigen und erh�lt damit mehr Freiheit. �ber die Konsequenzen schweigen sich die neuen Regeln jedoch aus.

Franchisegeb�hren

Die neuen Bestimmungen suggerieren, dass den Parteien hinsichtlich der Geb�hren freie Hand gelassen wird - was nach Inkrafttreten besser zu pr�fen sei. Gr�ndungsgeb�hr und R�ckzahlungsmodalit�ten sollten beide Partner tunlichst schriftlich vereinbaren. Eine gewinnversprechende Werbung, die vom Franchisegeber an den Franchisenehmer gerichtet wird, ist verboten.

Informationen weitergeben

Sp�testens 30 Tage vor Gesch�ftsaufnahme muss der Franchisegeber seinem neuen Partner alle erforderlichen Informationen f�r den Gesch�ftsablauf zur Verf�gung stellen - so sollte es auch im Vertrag stehen. Kommt es durch Zur�ckhaltung oder falsche Informationen zu Verlusten, so darf der Franchisegeber zahlen, w�hrend der Franchisenehmer vom Vertrag zur�cktreten kann.

Strafen

Bei schweren Verst�ssen muss mit Geldstrafen von bis zu 500.000 Renminbi (48.400 Euro, ehemals: 30.000 RMB = 2.900 Euro) gerechnet werden. Hat ein Franchisegeber die ?zwei L�den - ein Jahr-Regel? nicht erf�llt, so muss er mit 50.000 bis 500.000 Renminbi Strafe (4.840 - 48.400 Euro) rechnen. F�r Franchisenehmer sind keine expliziten Strafen vorgesehen.

Steuerfragen

Um die Steuerlast zu minimieren, ist ein Splitten der Franchisevereinbarung erstrebenswert. So unterliegen Offshore-Dienstleistungen des Franchisegebers nicht der chinesischen Steuer. Auf Geb�hren f�r inl�ndische Leistungen muss selbstverst�ndlich Steuer gezahlt werden. Eine typische Lizenzvereinbarung beschreibt periodische Zahlungen des Franchisenehmers f�r Marken- oder Markenrechte. F�r Lizenzgeb�hren fallen im Reich der Mitte gegenw�rtig 10 bis 20 Prozent Steuern an, je nachdem ob f�r das Franchiseabkommen ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt. An Gewerbesteuer f�r aus dem Ausland kommende Lizenzzahlungen werden 5 Prozent f�llig.

ben�tigt der junge Gesch�ftsinhaber Management- oder Trainingsunterst�tzung, so k�nnte der Franchisegeber eventuell ?gezwungen? werden in China permanente Niederlassungen zu gr�nden. Es ist verst�ndlich, dass das Einkommen aus einer solchen Handels- oder Servicegesellschaft steuerpflichtig ist. Ab dem 1. Januar 2008 muss eine einheitliche K�rperschaftssteuer von 25 Prozent gezahlt werden.

Ausblick

Noch ist die Ausf�hrungsverordnung f�r die neuen Regeln nicht ver�ffentlicht. Doch schon jetzt lassen sich Zweideutigkeiten gegen�ber den alten Bestimmungen finden. Wen wurdert es, dass die Durchsetzung nicht nur standortabh�ngig bleiben, sondern auch von der Bedeutung des Franchisegebers abh�ngen d�rfte.


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