' )Indien - Dichter Steuer-Dschungel
Asien Kurier 6/2008 vom 1. Juni 2008
Indien

Dichter Steuer-Dschungel

Von Barbara Schmidt-Ajayi (OAV)

Trotz erheblicher Steuerreformen in den letzten f�nfzehn Jahren gilt das indische Steuersystem auch weiterhin als �u�erst komplex. Auch die vergleichsweise hohen Steuerraten bereiten Investoren Kopfzerbrechen.

In Indien orientiert sich das Finanzjahr nicht wie �blich am Kalenderjahr, sondern umfasst den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. M�rz. Die Steuerbemessungsgrundlage bezieht sich demnach auf das innerhalb dieser Zeitspanne generierte Einkommen. Wendet ein Unternehmen ein abweichendes Finanzjahr an, m�ssen der indischen Regierung jeweils zwei Jahresabschl�sse sowie zwei Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt werden. Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf ist die gesetzliche Abschlusspr�fung von Unternehmen bis sp�testens 30. September durchzuf�hren, wie auf einer Veranstaltung der WTS AG in Zusammenarbeit mit dem OAV und der Kanzlei Peters Rechtsanw�lte am 10. April 2008 in M�nchen dargelegt wurde.

Grunds�tzlich unterscheidet das indische Steuersystem zwischen direkten und indirekten Steuern. Zu den direkten Steuerarten z�hlt die Einkommenssteuer f�r Unternehmen. Die Gewinne indischer Unternehmen ? dies gilt auch f�r Tochtergesellschaften ausl�ndischer Investoren sowie Joint Ventures ? werden dabei mit einem Steuersatz von effektiv 33,99 Prozent belastet. F�r nicht-indische Unternehmen wird ein h�herer Steuersatz von effektiv 42,23 Prozent f�llig. Aufgrund der bei Aussch�ttung von Gewinnen anfallenden ?Dividend Distribution Tax?, die heimische Unternehmen in H�he von 16,995 Prozent entrichten m�ssen, ist die finale Steuerlast von indischen und nicht-indischen Unternehmen jedoch �hnlich hoch. Eine Personengesellschaft unterliegt einem Steuersatz von 33,99 Prozent.

Als weitere direkte Steuer wurde vor kurzem eine ?Fringe Benefit Tax? eingef�hrt, die vom Arbeitgeber auf bestimmte gesch�ftliche Aufwendungen wie Gehaltsnebenleistungen entrichtet werden muss und die als nicht abzugsf�hige Betriebsausgabe gilt. Der Steuersatz betr�gt 33,99 Prozent, die Bemessungsgrundlage variiert je nach Art der Ausgabe zwischen 20 und 50 Prozent der aufgewendeten Kosten. So gilt f�r Bewirtungsaufwendungen eine Bemessungsgrundlage von 20 Prozent der Kosten, wogegen die Steuer f�r Club-Mitgliedschaften, Geschenke oder Stipendien auf 50 Prozent der Aufwendungen anf�llt.

Als indirekte Steuerart wird der Einfuhrzoll auf Waren angesehen, der laut Roman Lang, Rechtsanwalt LL.M. bei der WTS AG, mit durchschnittlich 31,7 Prozent recht hoch ausf�llt und sich aus einem Basiszollsatz von zehn Prozent und weiteren Zusatzabgaben zum Ausgleich von lokal anfallenden Steuern zusammensetzt. Zollfreiheit oder -erm��igung wird f�r bestimmte Waren basierend auf Endgebrauch, Branche oder Importeur gew�hrt. In ausgew�hlten Exportf�rderzonen oder dank spezieller Exportf�rderungsprogramme k�nnen Unternehmen in den Genuss zollfreier Importe kommen.

Dar�ber hinaus fallen bei Aktivit�ten in Indien eine Reihe weiterer indirekter Steuern an. Beispiel hierf�r ist die bei Produktion vor Ort f�llig werdende Verbrauchssteuer in H�he von 14 Prozent. Zudem ist bei Warenverkauf eine Mehrwertssteuer zu entrichten, die innerhalb eines Bundesstaates (VAT / Sales Tax) in der Regel vier oder zw�lf Prozent und zwischen zwei Bundesstaaten (Central Sales Tax) zwei Prozent betr�gt. Die so genannte Service Tax sieht die Besteuerung von �ber hundert verschiedener Dienstleistungsarten in H�he von 12,36 Prozent vor. Zu den oftmals von ausl�ndischen Unternehmen angebotenen Dienstleistungen, die der Service Tax unterliegen, geh�ren unter anderem Ingenieur-Dienstleistungen, Training sowie Bereitstellung von technischem Know-how.


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