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Datum: 2022-12-31

Asien Kurier  7/2008 vom 1. Juli 2008

Thailand - Thailand reformiert sich

Von Martin Klose, R�dl & Partner.

Das thail�ndische Parlament hat zur weiteren Ankurbelung des Wirtschaftswachstums eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die in den kommenden Monaten in Kraft treten. Darunter befinden sich Neuerungen auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts sowie eine Vielzahl von Steuersenkungen.
Neuregelungen zum Gesellschaftsrecht sollen dabei insbesondere das Gr�ndungsverfahren f�r eine Limited Liability Company (�Ltd.�) erleichtern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die entsprechenden Verfahrensvorschriften des thail�ndischen Zivil- und Handelsgesetzbuch (Civil and Commercial Code - �CCC�, Teil 12 �Personen- und Kapitalgesellschaften�) stark vereinfacht. Die erforderliche Mindestanzahl der Gr�ndungsmitglieder beziehungsweise Gesellschafter einer Ltd. betr�gt statt bisher sieben dann nur noch drei.
Die bisherige Regelung erschwerte vor allem ausl�ndischen Investoren den Gr�ndungsprozess. So mussten Gr�ndungsmitglieder gefunden werden - ohne die erforderlichen Kontakte in Thailand zu Beginn einer Gesch�ftst�tigkeit oftmals kein leichtes Unterfangen. Im Ergebnis wurde nach Zwischenl�sungen gesucht und bis zu sechs Gesellschafter nur vor�bergehend am Unternehmen beteiligt. Eine Regelung f�r das sp�tere Ausscheiden dieser Anteilseigner und den Eintritt neuer Gesellschafter musste gefunden werden. Dabei bedienten sich nicht wenige Unternehmen sogenannter Strohm�nner durch �bertragung einer geringen Anzahl von Anteilen. Mit der neuen Gesetzgebung bleibt ausl�ndischen Investoren ein Ausweichen auf diese umst�ndliche Verfahrensweise weitestgehend erspart. Gut beratenen Unternehmen er�ffnet die Neuregelung zudem die M�glichkeit, alte Strukturen aufzubrechen und ein Ausscheiden problematischer Gesellschafter zu erreichen.
Eine weitere Neuregelung des CCC betrifft den bisher zwingend einzuhaltenden Ablauf des Gr�ndungsverfahrens. Das Verfahren zur Registrierung des Gr�ndungsvertrages (Memorandum of Association) und der davon zu unterscheidenden Unternehmensregistrierung wurde flexibler ausgestaltet. Bisher muss in einem ersten Schritt der Name reserviert, der Gr�ndungsvertrag registriert und anschlie�end eine Gr�ndungsersammlung durchgef�hrt werden. Nach der Neuregelung kann eine Option gew�hlt werden, nach der die Registrierung des Gr�ndungsvertrags und die Unternehmensregistrierung am gleichen Tag erfolgen. Das dadurch beschleunigte Gr�ndungsverfahren kann dann in wenigen Tagen abgeschlossen werden. Die Gesetzes�nderungen werden am 1. Juli 2008 in Kraft treten und durch eine umfassende Umsetzungsrichtlinie genauer ausgestaltet, die noch im Juni 2008 erwartet wird.
Steuerliche Verg�nstigungen enth�lt das durch die neue thail�ndische Regierung im M�rz 2008 verk�ndete Tax Stimulus Package. Unter der Vielzahl steuerlicher Erleichterungen befinden sich Regelungen zur Senkung der K�rperschaftssteuer f�r am Aktienmarkt notierte Unternehmen. Neue B�rsennotierungen werden dabei mit einer Steuersenkung von 30 auf 25 Prozent f�r die Dauer von drei Gesch�ftsjahren belohnt. Unternehmen, die sich neu beim thail�ndischen Markt f�r Alternative Investitionen (Market for Alternative Investment - �MAI�) listen lassen, zahlen f�r eine Dauer von drei Gesch�ftsjahren nur 20 Prozent. F�r Unternehmen, die an der thail�ndischer B�rse notiert sind sowie solche, die beim MAI gelistet sind, wird eine f�nfprozentige Senkung von 30 Prozent auf 25 Prozent auf Gewinne unter 300 Millionen Baht (fast 6 Mio. Euro; 1 Euro = 50,22 Baht, 3-Monatsmittel-Interbankenkurs) gew�hrt. Weitere �nderungen betreffen die besondere Gesch�ftssteuer beim Immobiliengesch�ft. Waren bisher 3 Prozent Steuern zu bezahlen, so sinkt dieser Wert nun auf 0,1 Prozent; �berweisungsgeb�hren sind von 2 auf 0,01 Prozent gek�rzt worden.

R�dl & Partner, Bangkok Office
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Bangkok 10120 / Thailand
Tel.: 66 2670 0670..2
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