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Datum: 2022-12-31

Asien Kurier  8/2008 vom 1. August 2008

Vietnam - Arbeitserlaubnis f�r Ausl�nder

Von Christoph Angerbauer, Rechtsanwalt in der Kanzlei R�dl & Partner in Vietnam.

Der Mangel an hoch qualifizierten Arbeitskr�ften in Vietnam ist gro�. Viele Unternehmen greifen deshalb, insbesondere f�r Leitungspositionen, auf erfahrene ausl�ndische Fachkr�fte zur�ck. Die Anforderungen, die dabei an die Ausl�nder f�r die Erteilung einer Arbeitserlaubnis gestellt werden, wurden j�ngst reformiert.
Am 10. Juni 2008 erliess die vietnamesische Regierung das Rundschreiben �Circular 8� als Ausf�hrungsvorschrift zu Dekret 34 (vom 25.3.2023). Diese neuen Vorschriften haben zwei sehr praxisrelevante Auswirkungen: Einerseits wurde die ungeliebte �3% Regel� abgeschafft, welche die Anzahl ausl�ndischer Mitarbeiter in einem Unternehmen auf 3 Prozent limitiert. (Insbesondere Sprachschulen hatten damit Probleme!).
Andererseits wurden jedoch neue Beschr�nkungen und Formalit�ten eingef�hrt: so wurde die Befreiung von der Pflicht zur Arbeitserlaubnis f�r Leiter von Repr�sentanzb�ros und andere leitende Positionen in Unternehmen abgeschafft. Bei konsequenter Durchsetzung der neuen Vorschriften droht den Mitarbeitern in Leitungsfunktionen ab Ende Oktober 2008 die Abschiebung, wenn sie bis dahin keine g�ltige Arbeitserlaubnis besitzen. F�r neu einzustellende Mitarbeiter ist es erforderlich, sich rechtzeitig � mindestens 20 Tage vor dem geplanten Arbeitsantritt � um die Beschaffung der erforderlichen Dokumente zu k�mmern und eventuelle Beschr�nkungen bei den Personalplanungen zu ber�cksichtigen.

Wer darf in Vietnam arbeiten?

Ausl�nder d�rfen grunds�tzlich nur dann in diesem Land arbeiten, wenn sie entweder als �Manager�, �Executive Director� oder �Expert� angesehen werden. Bei einer Neueinstellung vor Ort muss ausserdem beachtet werden, ob nicht auch vietnamesische Arbeitnehmer die gestellten Anforderungen erf�llen k�nnten. Dabei sind die rechtlichen Anforderungen ziemlich hoch: Als �Manager� oder �Executive Director� werden nur solche Personen angesehen, die das Unternehmen vor Ort leiten. Sie d�rfen allein den Eigent�mern/Anteilseignern rechenschaftspflichtig sein und m�ssen zudem Personalverantwortung haben. Als �Expert� werden Mitarbeiter angesehen, die aufgrund Ihrer Bildung oder durch Ihre langj�hrige Erfahrung besondere fachliche Kenntnisse erlangt haben, die f�r das Unternehmen vor Ort erforderlich sind.

Wer ben�tigt eine Arbeitserlaubnis?

Die meisten Ausl�nder, die nach Vietnam kommen, ben�tigen eine Arbeitserlaubnis. Die Beantragung ist zeitaufw�ndig, da folgende Dokumente in zweifacher Ausfertigung in legalisierter und notarisierter Form vorgelegt werden m�ssen:

� Antragsformular
� Arbeitsvertrag
� Polizeiliches F�hrungszeugnis
� Lebenslauf
� Gesundheitszeugnis
� Nachweis �ber spezielle Sachkunde
� Passfotos

Zwar gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitserlaubnis (u.a. f�r Ausl�nder, die weniger als drei Monate in Vietnam arbeiten und Gesellschafter einer Limited Company oder die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Rechtsanw�lte, Studenten), allerdings m�ssen auch f�r sie die oben genannten Dokumente � bis auf das Antragsformular zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis � mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn der lokalen Arbeitsbeh�rde vorgelegt werden.

Was ist mit Angestellten, die bisher keine Arbeitserlaubnis ben�tigt haben?

Dies betrifft vor allem Leiter von Repr�sentanzb�ros und Mitglieder der Gesch�ftsleitung wie etwa Generaldirektoren und Vize-Generaldirektoren (General Directors / Vice General Directors). Sie waren bisher von der Pflicht zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis befreit. Diese Ausnahme ist mit Erlass des Dekrets 34 am 25. M�rz 2008 entfallen. Alle angesprochenen Personen m�ssen jetzt eine Arbeitserlaubnis beantragen. Sollten sie das nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erlass des Dekrets 34 (also bis Ende Oktober 2008) getan haben, droht Ihnen bei konsequenter Durchsetzung der neuen Regelungen die Ausweisung.

Fazit

�Ein Schritt nach vorne, zwei zur�ck�, so kann man die �nderungen am besten zusammenfassen. So sehr die Abschaffung der unpraktikablen �3% Regel� zu begr�ssen ist, so sind die gesteigerten Dokumentationserfordernisse und die Abschaffung der bisherigen Ausnahmeregelungen abzulehnen. Der administrative Aufwand wird, sogar bei Arbeitnehmern die keine Arbeitserlaubnis ben�tigen, noch zeit- und arbeitsintensiver.