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Datum: 2022-12-31

Asien Kurier  9/2008 vom 1. September 2008

VAE - Neue Visa-Bestimmungen noch unklar

Von Martin B�ll, bfai-Redakteur in Dubai.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben am 29. Juli 2008 eine Reihe neuer Visa-Bestimmungen eingef�hrt, um die illegale Einwanderung zu erschweren. Seit etwa einem Monat berichten die lokalen Medien schon intensiv �ber die neuen Bestimmungen. Fast t�glich gibt es neue Aspekte und Klarstellungen, ohne dass damit aber alle Fragen beantwortet w�ren. Das deutsche Diplomatische Corps wurde bislang noch nicht zu einem Briefing eingeladen, um offene Punkte abzukl�ren. Auch die VAE-Botschaft in Berlin hatte nach eigenen Angaben am Morgen des 28. Juli 2008 noch keine neuen Direktiven erhalten.
Deutsche Touristen d�rften weiterhin bei der Einreise ein kostenloses Visum erhalten. Der Nachweis einer Auslandsreiseversicherung und die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit, wie bei vielen anderen Nationalit�ten vorgeschrieben, werden nicht verlangt. Das Touristenvisum wird allerdings nur 30 Tage g�ltig sein, bislang waren 60 Tage �blich. Zeitungsberichten zufolge soll es eine Verl�ngerung von weiteren 30 Tagen gegen eine Geb�hr von 500 Dirham (circa 87 Euro, 1 Euro = 5,73 Dirham) geben. Es ist unklar, ob der Erhalt einer Verl�ngerung leicht m�glich ist oder ob dies an bestimmte Bedingungen gekn�pft wird. Abzuwarten bleibt auch, ob die neuen Regularien zu einem gr��eren b�rokratischen Aufwand und l�ngeren Warteschlangen f�hren werden.
Nicht zufriedenstellend und zum Teil widerspr�chlich sind die Informationen �ber die M�glichkeit eines Omanbesuchs oder eines anderen Nachbarlandes w�hrend eines vor�bergehenden VAE-Aufenthalts. Vor allem Touristen machen oft einen Ausflug in den n�rdlichen Omanzipfel Musandam - mitunter auch mehrfach wegen seiner unverbauten Str�nde. Oder sie bereisen zum Beispiel die touristisch interessante Stadt Nizwa. F�r solche Reisen muss die Grenze mehrfach �berquert werden, alleine schon weil Musandam eine von den VAE umschlossene omanische Enklave ist.
Ein l�ngerfristiger Aufenthalt im Rahmen eines 90-t�gigen Besuchsvisums soll nur noch f�r direkte Angeh�rige eines in den VAE legal arbeitenden Ausl�nders m�glich sein. Ein solches Visum wird nicht an der Grenze sondern nur von den VAE-Konsulaten im Ausland erteilt. Es gibt in den VAE insgesamt 16 verschiedene Visa-Typen, darunter solche f�r Besucher von Konferenzen, Gesundheitstouristen, Studenten und G�ste der Regierung. F�r ausl�ndische Experten, die immer mal wieder ein paar Tage in den VAE arbeiten m�ssen, gibt es Sonderregelungen. Bei diesem Visum ist von mehreren erlaubten Aufenthalten von jeweils maximal 16 Tagen an einem St�ck die Rede.
Touristen- und Besuchervisen berechtigen nicht zur Aufnahme einer Besch�ftigung. Wer sich dennoch ohne g�ltiges Arbeitsvisum bei einer Besch�ftigung erwischen l�sst, muss die VAE unverz�glich verlassen und wird auf Lebenszeit zur Persona non grata erkl�rt. Sein Arbeitgeber muss eine Strafe von 50.000 Dirham (8.726 Euro) bezahlen.
Die neuen Regularien richten sich vornehmlich gegen das Heer von Arbeitskr�ften aus Indien, Pakistan und anderen Entwicklungsl�ndern, die in den VAE Arbeit suchen und oft genug illegal besch�ftigt werden.
Bislang konnte sich dieser Personenkreis durch Fahrten auf eine iranische Insel oder in den Oman unbegrenzt neue Touristenvisa beschaffen. Auf diese "Visa-Runs", wie sie in den VAE hei�en, sind aber auch viele europ�ische Gesch�ftsleute angewiesen, weil sie keinen so genannten Sponsor finden oder die Beh�rden ihnen aus den unterschiedlichsten Gr�nden das Leben schwer machen. Hierzu geh�ren dem Vernehmen nach auch sehr reputierliche Personen von europ�ischen Organisationen und der europ�ischen Wirtschaft.