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Datum: 2022-12-31

Asien Kurier  9/2008 vom 1. September 2008

Indien - Sonderwirtschaftszonen im Aufwind

Von der bfai in K�ln.

Deutliche Zuw�chse bei den Investitions- und Besch�ftigungszahlen, sowie ein Anstieg der Warenexporte auf fast das Doppelte (gg�. dem Vorjahreszeitraum), zeigen den Erfolg der insgesamt 244 genehmigten und notifizierten Sonderwirtschaftszonen (SWZ, Stand Juni 2008). Der Anteil der Exporte aus den Zonen an den Gesamtausfuhren liegt bei fast 11 Prozent.
Dazu z�hlen die 19 bundes- und einzelstaatlichen sowie privaten Zonen, die vor Inkrafttreten des SEZ-Regelungswerks im Februar 2006 (SEZ Act 2005 und SEZ Rules 2006) als Exportverarbeitungs- beziehungsweise Sonderzonen nach dem Au�enwirtschaftsrecht (Foreign Trade Policy) registriert waren. Von den insgesamt 244 Zonen sind zurzeit allerdings erst 58 SEZ operativ und werden von den Statistiken der Wirtschaftsbeh�rde erfasst, der Rest befindet sich im Planungs- oder Baustadium. F�r weitere 242 Zonen l�uft das Genehmigungs- oder Notifizierungsverfahren beim zust�ndigen interministeriellen Genehmigungsausschuss (Board of Approval - BOA).
Im abgelaufenen Finanzjahr 2007/08 (1.4.2023 bis 31.3.2023) exportierten die in den SEZ ans�ssigen Unternehmen Waren im Wert von 666,38 Milliarden indische Rupien (2006/07: 346,15 Milliarden) (circa 10 Mrd. Euro, 1 Euro = 66,70 Rupien, 3-Monatsmittelkurs), dieses entspricht etwa 11 Prozent der Gesamtexporte. Von dem Exportvolumen entfallen zurzeit noch 92 Prozent auf die 19 zumeist staatlichen und vor 2006 registrierten Zonen (inklusive Nokia-SEZ). Dieses Gewicht d�rfte sich allerdings nach Inbetriebnahme zugunsten der neuen 186 genehmigten, notifizierten und zumeist privaten Zonen verschieben.
Getragen wird das Wachstum der SEZ derzeit vor allem vom Export von Edelsteinen und Schmuck, Computer-Hardware und -Software, elektronischen Gebrauchsg�tern, pharmazeutischen Erzeugnissen sowie Textilien und Bekleidung. Ungef�hr die H�lfte der neu notifizierten Sonderzonen wird im Bereich Informationstechnologie und entsprechender Dienstleistungen t�tig sein. Nach Angaben der Wirtschaftsbeh�rde sind 1.819 Unternehmen in den Sonderzonen ans�ssig, die Zahl der Besch�ftigten stieg im Finanzjahr 2007/08 auf rund 336.000.
Sonderzonenbetreibern (Developers) und in den Zonen t�tigen Unternehmen (Units) werden von der Zentralregierung umfangreiche Beg�nstigungen bei der Einkommensteuer sowie den indirekten Steuern geboten. So gelten zolltechnisch die Sonderwirtschaftszonen als nicht zum indischen Tarifgebiet (Domestic Tariff Area - DTA) geh�rend. Waren wie Maschinen, Anlagen und Vorprodukte k�nnen f�r vom BOA genehmigte T�tigkeiten ohne Erhebung von Z�llen und sonstigen Nebenabgaben sowohl aus dem Zollausland als auch aus dem Tarifgebiet in die Zonen verbracht werden. Lieferungen aus dem DTA in die Zonen gelten zoll- und au�enwirtschaftsrechtlich als Exporte.
Waren aus den Sonderzonen k�nnen grunds�tzlich ohne Beschr�nkung und unter Zahlung der zu dem Zeitpunkt der Einfuhr g�ltigen Z�lle und Nebenabgaben auch in das Tarifgebiet importiert werden. In diesem Zusammenhang sind allerdings die Vorschriften zu den Devisenerl�sen (Positive Net Foreign Exchange Earnings) f�r die in den Sonderzonen t�tigen Unternehmen zu beachten. Von dem Gesamtumsatz, der im Finanzjahr 2007/08 in den wichtigsten Zonen get�tigt wurde, entfallen circa 4 Prozent auf Lieferungen ins indische Zollgebiet unter Zahlung der Einfuhrabgaben.
Die Zollvorschriften f�r SEZ gelten im Wesentlichen auch f�r diejenigen Industrieunternehmen, die als exportorientierte Firmen (Export Oriented Units - EOU) gem�� Kapitel 6 des indischen Au�enwirtschaftsrechts (Foreign Trade Policy and Procedures) beim Wirtschaftsministerium registriert sind. Unterschiede gibt es bei der Regelung zu Lieferungen in das indische Tarifgebiet. So k�nnen Unternehmen unter Beachtung der Devisenerl�svorschriften bis zu 50 Prozent des FOB-Wertes der Gesamtexporte in das Tarifgebiet liefern. F�r diese Waren gilt dann ein erm��igter Einfuhrzollsatz von 5 Prozent. Die Einkommensteuerbefreiung f�r EOU-Unternehmen wurde zu Beginn des laufenden Finanzjahres 2008/09 noch einmal um ein Jahr bis Ende M�rz 2009 verl�ngert und soll ab April 2009 entfallen. (bfai, K�ln)

Ministry of Commerce and Industry
Department Of Commerce, SEZ/EPZ Section
Udyog Bhawan
New Delhi 110011 / India
Tel.: 91 11 301066
Web: www.sezindia.nic.in

Export Promotion Council for EOUs & SEZ Units
705, Bhikaiji Cama Bhawan, Bhikaiji Cama Place
New Delhi 110066 / India
Tel : 91 11 2616 7042
Web: www.eouindia.gov.in